Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Herr Kasten erklärt, dass die Worte „Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt“ beim Beschluss des TOP 10 – 1. Nachtragshaushalt Stadtwerke Neustadt in Holstein- gestrichen werden müssen. Der Satz müsse also wie folgt lauten:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den 1. Nachtragshaushalt 2015 wie folgt:…“
Dieses gelte auch für den Beschluss des Tagesordnungspunktes 13- Neubau Verwaltungs- und Betriebsgebäude der Stadtwerke Neustadt in Holstein.
Auch hier müssen die Worte „Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt“ gestrichen werden. Der Satz müsse also lauten:
„Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Beauftragung der Architekten mit der Leistungsphase 3 Entwurf und Leistungsphase 4 Genehmigungsplanung auf Grundlage des Vertrages vom 09.01.2015, der in den Sitzungen vom 09.02.15 sowie 26.02.15 genehmigt wurde…“
Weitere Einwendungen liegen nicht vor.
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