Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1310/15  

 
 
Betreff: Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Entscheidung
07.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Zur Kenntnis
02.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11

Sachverhalt:

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 11.12.2014 die Festlegung von zwei Sanierungsgebieten beschlossen sowie die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen (VU), die unter anderem auch eine Maßnahmeliste enthalten, zustimmend zur Kenntnis genommen (siehe dazu VO/1215/14-1).

 

Aus den Vorbereitenden Untersuchungen gehen für die städtebauliche Sanierungsmaßnahme folgende Ziele hervor:

 

-          städtebauliche Missstände und funktionale Mängel sollen behoben werden,

-          die Wohn- und Lebensbedingungen der Bevölkerung in den Sanierungsgebieten soll verbessert werden,

-          die städtebaulichen Strukturen, vor allem die Bausubstanz soll den Anforderungen

des Klimaschutzes, der demographischen Entwicklung und den funktionalen

Anforderungen angepasst werden,

-          Benachteiligungen soll abgebaut und Defizite behoben werden,

-          Infrastruktureinrichtungen bzw. Einrichtungen der Daseinsvorsorge sollen ausgebaut werden,

-          die Anpassung des ansässigen Einzelhandels an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen soll gefördert werden,

-          das städtebauliche Erbe soll bewahrt werden, insbesondere die baukulturell wertvolle Bausubstanz und der historische Stadtgrundriss,

-          der bau- und kulturhistorisch wertvolle Altstadtkern und die innerstädtische Wohnfunktion soll gestärkt, gesichert und erhalten werden,

-          historische und denkmalwerte Einzelgebäude sollen revitalisiert werden,

-          der Standort soll sich durch funktionale Stärkung und gestalterische Aufwertung profilieren.

 

Ein Schwerpunkt der Sanierung liegt darin, die bestehenden städtebaulichen Strukturen der Funktion der Altstadt als zentraler Versorgungsbereich und als Wohnort für ältere und junge Menschen den veränderten wirtschaftlichen und demographischen Bedingungen anzupassen. Zudem soll die städtebauliche Sanierungsmaßnahme die Erhaltung und Modernisierung von Gebäuden, die Revitalisierung zentraler Räume und die Verbesserung des Wohnumfeldes in den betroffenen Gebieten ermöglichen. Der Altstadtkern soll durch Vielfalt und Funktionsmischung als Ort der Begegnung und Identifikation erhalten bleiben.

 

Im Bereich der gewerblich genutzten Teile der Hafenwestseite steht ein umfassender funktionaler und städtebaulicher Wandel bevor, dessen Zielrichtung und damit auch die künftige Nutzung dieses Bereiches noch im Rahmen eines begleiteten Entscheidungs- und Zielfindungsprozess ermittelt wird.

 

Aus diesen Zielsetzungen wurde, ebenfalls im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen, ein städtebauliches Erneuerungs- und Entwicklungskonzept mit zugeordneten Maßnahmen erarbeitet. Das Entwicklungskonzept der VU dient als Grundlage für die weitere Planung und Ausarbeitung der Gesamtmaßnahme „Zukunftsgestaltung Daseinsvorsorge“ der Stadt Neustadt in Holstein. Dies wird für das Städtebauförderungsprogramm erarbeitet (begleitend zur städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nimmt die Stadt Neustadt in Holstein am Städtebauförderungsprogramm "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke“ teil (siehe dazu VO/0608/11)).

 

Nach Vorgabe der Städtebauförderrichtlinie Schleswig-Holstein von 2015 haben die teilnehmenden Gemeinden unter anderem jährlich einen überarbeiteten Maßnahmenplan vorzulegen, der alle geplanten Maßnahmen der Gesamtmaßnahme darstellt (StBauFR SH 2015 C4 Abs. 1).

 

Für das Programmjahr 2015 hat die Stadt Neustadt in Holstein folgende Maßnahmen aus dem Gesamtmaßnahmeplan der VU ausgewählt und beim Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten Schleswig-Holstein (MIB) beantragt:

 

-          Die Durchführung des Tages der Städtebauförderung am 09.05.2015: Ziel der Veranstaltung „Tag der Städtebauförderung“ soll der Austausch von Informationen zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung sein, um die geplante Gesamtmaßnahme umfassend erörtern zu können. Zudem sollen einer breiten Öffentlichkeit Informationen zu Aufgaben, Umsetzung und Ergebnissen der Städtebauförderung näher gebracht werden.

-          Die Erneuerung / Verbesserung des Kinderspielplatzes Klosterhof: Der Kinderspielplatz am Klosterhof weist deutliche funktionale und gestalterische Mängel auf. Eine Erneuerung / Verbesserung soll ein angemessenes Angebot für Kinder und Eltern schaffen und Defizite für beeinträchtigte Kinder beheben. Diese Maßnahme soll in Zusammenarbeit mit der Bürgerstiftung geplant und durchgeführt werden.

-          Die Sanierung des Rathauses: Das Rathaus ist der Ankerpunkt der Daseinsvorsorge in der Altstadt. Durch einen barrierefreien Umbau sollen Benachteiligungen abgebaut und Defizite behoben werden. Die Bausubstanz wird den Anforderungen des Klima- und Brandschutzes, der demographischen Entwicklung und den funktionalen sowie gestalterischen Anforderungen angepasst.

-          Die Erweiterung  der Kindertagesstätte Schatzinsel: Der Ausbau und die Erweiterung der Kindertagesstätte am Bildungs- und Betreuungszentrum ist ein zentraler Baustein in der Strategie der bedarfsorientierten und effektiven Anpassung an veränderte Nachfragestrukturen. Eine gute Kinderbetreuung und frühe Förderung für alle Kinder gehören zu den wichtigsten Zukunftsaufgaben in Deutschland. Durch die Erweiterung der Kindertagesstätte „Schatzinsel“ sollen unter anderem im „Zukunftskonzept Daseinsvorsorge“ erkannte Funktionsschwächen im Bereich der Kinderbetreuung kompensiert und notwendige Anpassungen und Verbesserungen im sozialen aber auch städtebaulichen Versorgungsbereich durchgeführt werden.

-          Die Erneuerung der Skaterbahn: Die Skater-, Inliner-, und BMXlerbahn wird insbesondere von Jugendlichen genutzt. Der gegenwärtige Zustand der Anlage ist stark sanierungsbedürftig, daher soll diese erneuert werden.

-          Die Beauftragung eines geeigneten Sanierungs- und Entwicklungsträgers: Bestimmte Tätigkeitsfelder im Rahmen der Sanierungsmaßnahme sollen als Teilaufgabe einem geeigneten Sanierungs- und Entwicklungsträger übertragen werden. Bevor diese Leistung ausgeschrieben und beauftragt wird, wird die Verwaltung eine gesonderte Vorlage zur Beschlussfassung in die Gremien einbringen, in der erläutert und begründet wird, welche Leistungen von der Verwaltung selbst erbracht werden können und welche aus rechtlichen und finanziellen Gründen vergeben werden sollten.

 

Darüber hinaus sollen als Maßnahmen der Vorbereitung nach § 140 BauGB folgende Konzepte erarbeitet werden:

 

-          Eine Gestaltungssatzung für die Altstadt mit einem Gestaltungshandbuch sowie Quartierskonzept für den Teilbereich Klosterhof: Nach Vorgabe der StBauFR SH 2015 ist zur einheitlichen Vorbereitung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme eine fachübergreifende, koordinierte und ausgewogene städtebauliche Planung aufzustellen (StBauFR SH 2015 A 5.6.1 Abs. 1). Die Stadt Neustadt in Holstein möchte dies durch die Aufstellung einer Gestaltungssatzung in Verbindung mit einem Gestaltungshandbuch bewirken, die, im Gegensatz zu bspw. einem Rahmenplan, verbindliche und nachhaltige Regelungen zur städtebaulichen Gestalt und Ordnung trifft. Zudem soll ein Quartierskonzept für den Teilbereich Klosterhof erstellt werden, um diese vorhandene Potentialfläche entsprechend den Zielen der Sanierung entwickeln zu können.

 

Die Kosten, die durch die Beauftragung eines Fachbüros (oder mehrerer verschiedener) entstehen, belaufen sich auf ca. 80.000 € (ca. 40.000 € für die Neuaufstellung der Gestaltungssatzung und die Ausarbeitung eines Gestaltungshandbuches und ca. 40.000 € für die Erarbeitung eines Quartierskonzeptes für den Teilbereich Klosterhof). Die Maßnahmen werden zu 100 % als förderfähig anerkannt. Davon trägt die Stadt Neustadt in Holstein ein Drittel, also 26.600 €.

 

-          Ein Barrierefreiheitskonzept: Entlang der Altstadtstraßenzüge (unter anderem Haakengraben, Grabenstraße, Reiferstraße und Rosenstraße) ist eine fehlende Barrierefreiheit (mangelnde Gehwegpflasterung, schmale Gehwegbreiten und nicht barrierefrei Querungen) zu erkennen. Gerade in gepflasterten Bereichen entsprechen die Fußwege nicht mehr den demografischen Erfordernissen der Gesellschaft. Unebene Oberflächen sind von beeinträchtigten Menschen, insbesondere Nutzern von Rollatoren und Rollstühlen, nur schwer benutzbar. Um eine gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben für alle zu ermöglichen soll ein Barrierefreiheitskonzept aufgestellt werden. Im Barrierefreiheitskonzept sollen unter anderem Aussagen zum barrierefreien Ausbau der öffentlichen Freiräume und öffentlich zugänglichen Gebäude, zum Ausbau des Angebotes an barrierefreien Wohnraum, zur Verbesserung der Orientierung im öffentlichen Raum und zur Erleichterung der Partizipation von Menschen mit Behinderung getroffen werden. Die Ergebnisse des Konzeptes sollen sowohl bei den noch anstehenden Ausbaumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung (z.B. Reiferstraße), als auch bei der nachträglichen Verbesserung bereits ausgebauter Bereiche umgesetzt werden. Das MIB erwartet von den geförderten Gemeinden, dass vor Bewilligung/Beauftragung der Städtebauförderungsmittel für die Straßenbaumaßnahmen solch ein Konzept erarbeitet wird.

 

Als Kosten, die durch die Beauftragung eines Fachbüros entstehen, sind 50.000 € veranschlagt. Da im Rahmen der Städtebauförderung ein Drittel der Kosten durch das Land Schleswig-Holstein und ein Drittel durch den Bund getragen werden, belaufen sich die Kosten der Stadt Neustadt in Holstein auf ca. 16.700 €.

 

Der Ausschuss wird um Zustimmung zur Angebotseinholung und Beauftragung der beiden zuvor genannten Maßnahmen der Vorbereitung gebeten.

 

1

Beschlussvorschlag:

1. Die geplanten Maßnahmen im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms "Kleinere Städte und Gemeinden – überörtliche Zusammenarbeit und Netzwerke" für das Programmjahr 2015 werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für eine Gestaltungssatzung mit einem Gestaltungshandbuch für die Altstadt sowie ein Quartierskonzept für den Teilbereich Klosterhof, in Höhe von 80.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Leistungen für ein Barrierefreiheitskonzept, in Höhe von 50.000 €, auszuschreiben und zu vergeben.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

ca. 43.300 €

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja: x

Bei Haushaltsstelle: Sondervermögen Städtebauförderung

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 130.000 €. Durch die Städtebauförderung werden aber 2/3 der Kosten durch Bund und Land getragen.

 

keine

Anlage/n:

keine