Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 9
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1330/15 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Heckel fragt, was sich auf der Seite 3 des Gesamtplanes für das Haushaltsjahr 2015 hinter dem Posten „Allgemeine Verwaltung“ verbirgt und weshalb sich dieser im Ansatz verdoppele.

 

Frau Becker Barbarello stellt dar, dass es sich hierbei um die Brandschutzsanierung des Rathauses handelt, was auf der Seite 24 des Vermögenshaushaltes unter dem Städtebauförderprogramm ersichtlich wird. Dort wurden die bisherigen 66.700 € auf 153.700 € aufgestockt.

 

Herr Kasten habe nur eine Verbesserung von ca. 1,2 Mio. € feststellen können, indem er das Ursprungsdefizit von 330.400 € und die Rücklagenbildung in Höhe von 842.500 € aufaddiert habe. Er bittet Frau Becker Barbarello um Erläuterung.

 

Frau Becker Barbarello erklärt, dass es sich bei der Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von insgesamt 1.606.500 € um eine absolute Aufsummierung handele. Die tatsächliche Verbesserung beträgt, wie zuvor von Herrn Kasten gesagt, ca. 1,2 Mio. €.

 

Herr Kasten stellt dar, dass sich die Summe der Kreditaufnahme durch die Rücklagenbildung und durch den Überschuss erfreulicherweise um 2 Mio. € verringere. Ursache hierfür seien der Anstieg der Gewerbesteuereinnahmen und die dazugehörigen Zinszahlungen. Er betont, dass es sich hierbei voraussichtlich um ein einmaliges Ereignis handele und die Stadt zukünftig nicht mit Einnahmen in dieser Höhe rechnen dürfe.

Herr Kasten geht auf den Vorbericht, Seite 7 Abs. 4 ein. Er erklärt, dass es sich bei der Bereitstellung von Mitteln für den „Bahnhofsvorplatz“ um eine vorsorgliche Einstellung handele, da die Gremien hierzu noch beraten müssten. Außerdem moniert Herr Kasten den letzten Absatz der Seite 7. Seiner Ansicht nach handele es sich hierbei nicht um eine Bemerkung zum Haushalt 2015, sondern um eine politische Aussage für die Zukunft. Im Rahmen der Beratungen des Nachtragshaushaltes solle hierüber keine Aussage getroffen werden.

 

Herr Kasten beantragt die Streichung des letzten Absatzes der Seite 7 des Vorberichtes.

 

Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass dieser Absatz nicht als Festsetzung für die Zukunft gedacht sei, sondern lediglich als Warnung dienen solle. Sie weist darauf hin, dass die Investitionen, trotz der hervorragenden Einnahmesituation, nur zu 65 % aus Eigenmitteln getätigt werden können. Eigentlich müssen diese zu 100 % aus Einnahmen des Verwaltungshaushaltes finanziert werden. Die Pro-Kopf-Verschuldung steige aber trotz der außergewöhnlich guten Einnahmesituation um 55 € auf über 874 €.

 

Herr Kahl betont, dass er für diese Art von Hinweisen der Verwaltung dankbar ist.

 

Herr Kasten äußert sein Unverständnis über die Aussage der Bürgermeisterin, dass Investitionen zu 100 % aus dem laufenden Haushalt finanziert werden müssen. Dies sei weder in öffentlichen noch in privaten Haushalten üblich. Zudem könne die Stadt ihre Investitionen über lange Nutzungsdauern hinweg abschreiben. Eine Kreditaufnahme in angemessener Form stelle sich oftmals als sinnvoll dar und entspreche den guten Grundsätzen einer ordentlichen Haushaltsführung. Zudem sei die CDU-Fraktion in Neustadt dafür bekannt, Investitionen im Vorfelde auf ihre Notwendigkeit zu prüfen und erachte solche Hinweise als unnötig.

 

Die Bürgermeisterin erwidert, dass diese Sichtweise durchaus für Privatpersonen und Unternehmen zutreffe, jedoch habe eine Gemeinde sich an die Regeln der Kommunalverfassung zu halten. Sie zitiert den § 76 Abs. 2 und 3 der Gemeindeordnung, wonach die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben die erforderlichen Finanzmittel

1. aus dem Entgelt ihrer Leistungen und

2. im Übrigen aus Steuern zu beschaffen habe, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

Die Gemeinde dürfe Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.

 

Herr Greve weist darauf hin, dass die Stadt Neustadt in Holstein noch die Kameralistik betreibe, bei der es keine Abschreibung gebe. Dies unterstreicht das zuvor Gesagte der Bürgermeisterin. Eine Streichung des Absatzes würde im Umkehrschluss bedeuten, dass die Stadt diese Zielsetzung nicht unterstütze.

 

Herr Pohl erklärt, dass trotz einer Streichung des letzten Absatzes durch die Diskussion bereits hinreichend auf diese Tatsache hingewiesen wird.

 

Bürgervorsteher Sela lässt über den Antrag von Herrn Kasten abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

18 Ja-Stimmen, 11 Nein-Stimmen

 

Herr Dr. Böckenhauer ist sehr erfreut über die positive Haushaltsplanung und die Gewerbesteuermehreinnahme. Es solle darüber nachgedacht werden, wie das Gewerbesteueraufkommen mittelfristig gesehen, erhöht werden könne. Die Stadt solle versuchen Gewerbe anzusiedeln und sich für Investoren interessant machen. Es könnten über die Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes mehr Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden. Zukünftig solle passendes Gewerbe angesiedelt werden, welches auch außerhalb des Tourismus Steuermehreinnahmen bringe.

 

Herr Reichert fügt hinzu, dass ein Wohnmobilstellplatz in Rettin auch Gewerbe darstelle.

 


Beschluss:

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung und der 1. Nachtragshaushaltsplan 2015 werden mit ihren Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen:

 

§ 1

 

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

 

gegenüber bisher

nunmehr festgesetzt auf

 

 

 

 

 

 

1.

Im Verwaltungshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahme

1.672.600 €

0 €

25.552.400 €

27.225.000 €

 

die Ausgabe

1.342.200 €

0 €

25.882.800 €

27.225.000 €

 

 

 

 

 

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

 

 

 

die Einnahmen

und Ausgaben

431.300 €

431.300 €

0 €

0 €

5.250.000 €

5.250.000 €

5.681.300 €

5.681.300 €

 

 

§ 2

 

Es werden neu festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen

 

 

0 €

 

 

1.889.000€

 

 

3.439.200 €

 

 

1.550.200 €

 

2.

der Gesamtbetrag der Ver-pflichtungsermächtigungen

 

 

500.000 €

 

0 €

 

0 €

 

500.000 €

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig