Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1311/15  

 
 
Betreff: vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74
"ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen",
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard
Beratungsfolge:
Bau- und Planungsausschuss Vorberatung
07.05.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
02.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Der Bebauungsplan Nr

Sachverhalt:

Der Bebauungsplan Nr. 74 ist am 28.05.2014 in Kraft getreten. Darin ist – neben einem „Sondergebiet Fremdenbeherbergung“ – ein Allgemeines Wohngebiet (WA) festgesetzt. Innerhalb dieses WA-Gebietes sind durch Baugrenzen 10 überbaubare Grundstücksflächen (sog. „Baufelder“) für die Errichtung von I-geschossigen Einzel- und Doppelhäusern festgesetzt. Der    Eigentümer beabsichtigt nun jedoch, hier lediglich 8 Doppelhäuser zu errichten (s. Antrag vom 20.04.2015). Dafür ist eine Änderung der Lage und Größe der überbaubaren Grundstücks-flächen erforderlich. 

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Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:  X

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

Die Kosten für die Aufstellung des Bauleitplanes werden vom Investor übernommen.

 

Bebauungsplan Nr

Anlage/n:

Bebauungsplan Nr. 74 (nur Planzeichnung)

Antrag der Fa. Otto Wulff

Geltungsbereich der geplanten 1. Änderung

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich B_74_Ursprungsplan_Teil_A (1092 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich B_74_1_Gelt_Ber (395 KB)