Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1248/15  

 
 
Betreff: Konzessionsvereinbarung Strom und Gas
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-830-04
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Beteiligt:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein
Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte   
Beratungsfolge:
Hauptausschuss Vorberatung
17.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Hauptausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
22.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
02.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Die derzeitige Konzessionsvereinbarung läuft zum 31

Sachverhalt:

Die derzeitige Konzessionsvereinbarung läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Das Auslaufen der Konzessionsvereinbarung wurde gem. § 46 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz in der Zeit vom 30. Dezember 2013 bis 31. März 2014 im Elektronischen Bundesanzeiger bekannt gegeben. Die Daten zum Strom- und Gasverteilernetz wurden unter der städtischen Internetadresse bereitgestellt. Neben den Stadtwerken Neustadt in Holstein gab es keine weiteren Bewerber. Somit konnte das Interessenbekundungsverfahren an dieser Stelle abgeschlossen werden.

Durch die beratende Kanzlei Boos, Hummel, & Wegerich wurden die beigefügten Entwürfe der Konzessionsvereinbarungen für Strom und Gas erarbeitet und mit der Werkleitung der Stadtwerke abgestimmt. Finanziell ändert sich nichts, die Konzessionsabgaben werden weiterhin nach den zulässigen Höchstsätzen erhoben. Neu ist der getrennte Abschluss der Konzessionsvereinbarung nach den Versorgungszweigen Strom, Gas und Wasser. Dies wurde erforderlich um auch Anbietern von Strom oder Gas den Zugang zum Interessenbekundungsverfahren zu ermöglichen. Die Versorgung der Bevölkerung mit Wasser fällt nicht unter das Energiewirtschaftsgesetz und war nicht auszuschreiben. Inhaltlich stimmen die Konzessionsvereinbarungen Strom und Gas überein und sind in den Bereichen Baumaßnahmen, GIS-Verfahren, Verpflichtungen zum Laufzeitende und Kündigung wesentlich detaillierter als die bisherige Konzessionsvereinbarung. Zum Vergleich wird neben den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen die bestehende Konzessionsvereinbarung beigefügt.

Den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen über die Versorgung der Einwohner der Stadt Neustadt in Holstein mit Strom und Gas wird zugestimmt

Beschlussvorschlag:

Den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen über die Versorgung der Einwohner der Stadt Neustadt in Holstein mit Strom und Gas wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Konzessionsvereinbarungen mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein abzuschließen.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja:  x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

3

Anlage/n:

3

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Entwurf Konzessionsvereinbarung Gas 05.05.2015 (81 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf Konzessionsvereinbarung Strom 05.05.2015 (215 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Konzessionsvereinbarung 19.11.1997 (256 KB)