Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Bau- und Planungsausschussvorsitzende Herr Weber berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Herrn Kasten ist verwundert darüber, dass in diesem Beschluss Namen genannt werden dürfen.
Beschluss: 1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden: Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden. 2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB). 3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden. 4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Herr Heckel hinterfragt die von Herrn Weber vorgetragenen Beschlussvorschläge. Seiner Meinung nach stimmen die Beschlussvorschläge der Beratungsfolge oftmals nicht mit den Beschlussvorschlägen der Ursprungsvorlage überein.
Herr Dr. Böckenhauer bekräftigt dies. Er fragt, wie dies zustande kommt. Einige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sprechen sich dafür aus, dass sich dies in Zukunft bessern müsse.
Protokollnotiz: Die Beratungsfolge stellt den Beratungsverlauf der Vorlage mit den Beschlüssen der vorbefassten Ausschüsse dar. Der Beschluss des Ausschusses ist die Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung. Der Beratungsfolge beigefügt ist die unveränderte Ursprungsvorlage der Verwaltung.
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