Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die derzeitige Vereinbarung läuft zum 31. Dezember 2015 aus. Die Konzessionsvergabe für die Versorgung mit Wasser unterliegt keinem Ausschreibungsverfahren nach dem Energiewirtschaftsgesetz. Die Konzessionsabgabe wird weiterhin nach den zulässigen Höchstsätzen erhoben. Beschlussvorschlag:Dem Entwurf der Konzessionsvereinbarung für die Versorgung der Stadt Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Konzessionsvereinbarung mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein abzuschließen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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