Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Stadtwerkeausschussvorsitzende Herr Struck berichtet anhand der Vorlage. Er geht darauf ein, dass der vom Stadtwerkeausschuss gefasste Beschlussvorschlag in dieser Form nicht möglich ist. Angedacht war, dass durch die Änderung des Beschlussvorschlages eine Vertretungsregelung im Abwesenheitsfalle von Frau Litzka getroffen sei. Dies sei nach eingehender rechtlicher Prüfung jedoch nicht möglich, da nur eine Person als Geschäftsführung bestellt werden könne.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Bürgervorsteher Sela ist der Auffassung, dass dies hätte bereits in einer Ausschusssitzung beschlossen werden müssen und nicht erst im Nachgang hätte recherchiert werden dürfen.
Herr Greve ist der Meinung, dass nun aufgrund einer neuen Rechtskenntnis ein Antrag gestellt werden müsse, um rechtskonform handeln zu können. Er schlägt vor, Frau Litzka als Werkleitung zu bestellen sowie den Namen des Vertreters einzufügen.
Herr Kasten stellt dar, dass nur Personen und keine Funktionen zur Geschäftsführung bestellt werden können, dies sei im Handelsgesetzbuch eindeutig geregelt. Durch die Ernennung von Prokuristinnen/en sei eine entsprechende Vertretungsregelung zu treffen. Verstirbt ein Geschäftsführer, so sei einer neuer zu benennen, den Begriff des stellvertretenden Geschäftsführers gebe es im Handelsgesetzbuch nicht.
Er stellt den Antrag, dass die Stadtverordnetenversammlung Frau Vera Litzka zur alleinigen Geschäftsführerin der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH bestellt.
Beschluss: Die Stadtverordnetenversammlung bestellt Frau Vera Litzka zur alleinigen Geschäftsführerin der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft mbH.
Abstimmungsergebnis: einstimmig |
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