Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Zum 1. Januar 2015 ist die Änderung des Brandschutzgesetzes für das Land Schleswig-Holstein in Kraft getreten. Der neue § 8a ermöglicht den freiwilligen Feuerwehren die Einrichtung von Kinderabteilungen für Kinder ab dem sechsten Lebensjahr und Verwaltungsabteilungen zur administrativen Unterstützung auch durch nicht feuerwehrdiensttaugliche Kameradinnen und Kameraden.
Die Freiwillige Feuerwehr Neustadt in Holstein hat in ihrer Jahresversammlung am 6. März 2015 beschlossen, eine Kinderabteilung und eine Verwaltungsabteilung einzurichten. Gemäß § 8a (2) des Brandschutzgesetzes bedarf die Einrichtung weiterer Abteilungen der Zustimmung des Trägers der Feuerwehr.
Die neuen Abteilungen ermöglichen eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Freiwilligen Feuerwehr und sind zu begrüßen.
Beschlussvorschlag:Der Einrichtung einer Kinderabteilung und einer Verwaltungsabteilung in der Freiwilligen Feuerwehr Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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