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Auszug - 1. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 8
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 02.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:
VO/1328/15-1 1. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau SpiegelBezüglich:
VO/1328/15
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel berichtet anhand der Vorlage.

 

Bürgerbeteiligung:

Keine

 

Diskussion:

Herr Albers führt aus, dass die von der Verwaltung vorgeschlagene Beitragserhöhung eine zu hohe Belastung der Familien darstellen würde. Werde sich bei der Erhöhung der Beiträge an den Umlandgemeinden orientiert, so würde ein nicht endender Kreislauf entstehen.

Die CDU-Fraktion begrüßt die soeben beschlossene neue Betreuungszeit der Krippen.

 


Beschluss:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die monatlichen Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten nicht zu erhöhen. Im Bereich der Krippenplätze soll eine neue Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für eine monatliche Gebühr in Höhe von 270 € eingeführt werden.

Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten 'Am Wasserturm' und 'Am Kaiserholz' wird wie folgt beschlossen.

 

1. Nachtragssatzung zur

Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt

Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten

„Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“

 

Aufgrund der §§ 2 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25

Kindertagesstättengesetz und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit

gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom

............................................... folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:

 

§ 1

 

§ 2 (b) wird wie folgt ergänzt:

 

„7:30 Uhr bis 13:30 Uhr“

 

§ 2

 

§ 4 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:

 

„(5) Die monatliche Gebühr beträgt für einen

 

U 3-Betreuungsplatz (Krippenplatz)

 

 

 

7:30 Uhr bis 13:30 Uhr

 

270,00 €

 

 

§ 3

 

§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

 

„(2) Bei der Aufnahme des Kindes bis einschl. 15. eines Monats ist die volle Gebühr zu zahlen, beider Aufnahme nach dem 15. eines Monats die halbe Monatsgebühr. Änderungen von

Betreuungszeiten können nur zum Monatsende schriftlich erfolgen.“

 

 

§ 4

 

Diese 1. Nachtragssatzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.

 

Neustadt in Holstein, .................................

 

Stadt Neustadt in Holstein

Die Bürgermeisterin

 

Dr. Tordis Batscheider

Bürgermeisterin

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig