Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Bericht: Der Hauptausschussvorsitzende Herr Holtfester berichtet über die Ergebnisse der Hauptausschussbefassung. Der Stadtwerkeausschussvorsitzende Herr Struck stellt die Sichtweise und Beschlussfassung des Stadtwerkeausschusses dar und berichtet anhand der Vorlage.
Bürgerbeteiligung: Keine
Diskussion: Bürgermeisterin Dr. Batscheider erklärt, dass das Sonderkündigungsrecht für die Stadt als reine Vorsichtsmaßnahme eingebracht wurde. Der Energiemarkt sei sehr dynamisch und es sei nicht gewiss, was die Zukunft hier bringe. Die Stadt als Eigentümerin wolle die Stadtwerke durch die Option des Sonderkündigungsrechts selbstverständlich nicht in Ihrer Entwicklung hemmen. Die Selbstverwaltung habe jederzeit das Recht der Streichung des Sonderkündigungsrechtes. Das Sonderkündigungsrecht wahre zum derzeitigen Zeitpunkt die Interessen der Stadt.
Herr Kasten ist der Auffassung, dass das Sonderkündigungsrecht nicht erforderlich sei, da die Stadtwerke zu 100 % der Stadt gehören und somit jederzeit einvernehmlich die Vereinbarung aufgelöst werden könne. Die Beibehaltung des Sonderkündigungsrechts würde einen nicht notwendigen, zusätzlichen Verwaltungsaufwand bedeuten.
Herr Kasten stellt den Antrag, den § 12 Abs. 2 des Konzessionsvertrages zu streichen.
Herr Greve stellt in Frage, ob der § 12 Abs. 2 aufgrund der Eigentumsverhältnisse überhaupt gebraucht werde.
Herr Sela lässt zunächst über den Beschlussvorschlag des Hauptausschusses abstimmen.
Den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen über die Versorgung der Einwohner der Stadt Neustadt in Holstein mit Strom und Gas wird zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt die Konzessionsvereinbarungen mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: 4 Ja-Stimmen, 24 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Er stellt fest, dass dieser Beschlussvorschlag hiermit abgelehnt ist und stellt den Antrag von Herrn Kasten und damit gleichzeitig den Beschlussvorschlag des Stadtwerkeausschusses zur Abstimmung.
Beschluss: Den Entwürfen der Konzessionsvereinbarungen über die Versorgung der Einwohner der Stadt Neustadt in Holstein mit Strom und Gas wird unter der Voraussetzung der Streichung von § 12 Absatz 2 zugestimmt. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Konzessionsvereinbarungen mit den Stadtwerken Neustadt in Holstein abzuschließen.
Abstimmungsergebnis: 23 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen
Herr Sela stellt fest, dass dieser Beschluss angenommen ist.
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