Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Zuge der in 2014 begonnenen Überarbeitung der Tarifstruktur für sämtliche Medien der Stadtwerke Neustadt sowie der damit einhergehenden Aktualisierung und Anpassung der vorhandenen Vertragsunterlagen an die geltende Rechtsprechung sind zum 01.10.2015 die vorhandenen Vereinbarungen zur Belieferung mit Fernwärme (1998) zu ändern.
Zu diesem Zweck ist ein neues Vertragsdokument erarbeitet worden, das insbesondere die rechtssichere Gestaltung des Punktes 6. „Preisanpassung“ berücksichtigt. Der Gesetzgeber schreibt hier die transparente Darstellung zur Berechnung von einzelnen Preisbestandteilen vor. Unter Berücksichtigung der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Indizes für die Investitions- und Lohnkostenermittlung sowie der allgemeinen Marktpreisentwicklung für Gas folgend ist eine Formel entwickelt worden, die sowohl den Bedarf der Fernwärmekunden nach einer preisgünstigen und komfortablen Wärmeversorgung, als auch der Kostenentwicklung der Stadtwerke angemessen Rechnung trägt.
GP = GP0 x (0,15 + 0,2 Inv/Inv0 + 0,65 Lohn/Lohn0) Demnach wird sich der Grundpreis per 01.10.2015 wie folgt ändern:
AP = AP0 x (0,2 + 0,4 EGIX/EGIX0 + 0,4 ZH/ZH0)
Demnach wird sich der Arbeitspreis per 01.10.2015 wie folgt ändern:
Es zeigt sich, dass sich der Grundpreis analog zur neuen strategischen Ausrichtung der SWNH betreffend die gerechtere Beteiligung aller Netzanschlussnehmer an den Infrastrukturkosten geringfügig erhöht (EUR 4,06 / Jahr).
Im Gegenzug verringert sich der Arbeitspreis als Folge aus den in den letzten Monaten gesunkenen Marktpreisen für Erdgas, als Primärenergiefaktor zur Fernwärmeerzeugung. Beschlussvorschlag:Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Anpassung der Fernwärmeverträge an die aktuelle Rechtsprechung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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