Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1340/15  

 
 
Betreff: Anpassung der Fernwärmeverträge
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
22.06.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
02.07.2015 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Im Zuge der in 2014 begonnenen Überarbeitung der Tarifstruktur für sämtliche Medien der Stadtwerke Neustadt sowie der damit einhergehenden Aktualisierung und Anpassung der vorhandenen Vertragsunterlagen an die geltende Rechtsprechung sind zum 01

Sachverhalt:

Im Zuge der in 2014 begonnenen Überarbeitung der Tarifstruktur für sämtliche Medien der Stadtwerke Neustadt sowie der damit einhergehenden Aktualisierung und Anpassung der vorhandenen Vertragsunterlagen an die geltende Rechtsprechung sind zum 01.10.2015 die vorhandenen Vereinbarungen zur Belieferung mit Fernwärme (1998) zu ändern.

 

 

Zu diesem Zweck ist ein neues Vertragsdokument erarbeitet worden, das insbesondere die rechtssichere Gestaltung des Punktes 6. „Preisanpassung“ berücksichtigt. Der Gesetzgeber schreibt hier die transparente Darstellung zur Berechnung von einzelnen Preisbestandteilen vor. Unter Berücksichtigung der durch das Statistische Bundesamt ermittelten Indizes für die Investitions- und Lohnkostenermittlung sowie der allgemeinen Marktpreisentwicklung für Gas folgend ist eine Formel entwickelt worden, die sowohl den Bedarf der Fernwärmekunden nach einer preisgünstigen und komfortablen Wärmeversorgung, als auch der Kostenentwicklung der Stadtwerke angemessen Rechnung trägt.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  • Beispiel zur Formelberechnung des Grundpreises:

 

   GP = GP0 x (0,15 + 0,2 Inv/Inv0 + 0,65 Lohn/Lohn0)
 

Demnach wird sich der Grundpreis per 01.10.2015 wie folgt ändern:

 

Basis GP0

Inv0

Lohn0

Ø Inv

Ø Lohn

neuer GP

613,55 €

103,33

108,60

103,82

109,55

617,61 €

 

  • Beispiel zur Formelberechnung des Arbeitspreises:

 

AP = AP0 x (0,2 + 0,4 EGIX/EGIX0 + 0,4 ZH/ZH0)

 

Demnach wird sich der Arbeitspreis per 01.10.2015 wie folgt ändern:

 

 

Basis AP0

EGIX0

ZH0

Ø EGIX

Ø ZH

neuer AP

63,50 €

23,11

118,45

20,85

116,30

60,55 €

 

 

Es zeigt sich, dass sich der Grundpreis analog zur neuen strategischen Ausrichtung der SWNH betreffend die gerechtere Beteiligung aller Netzanschlussnehmer an den Infrastrukturkosten geringfügig erhöht (EUR 4,06 / Jahr).

 

Im Gegenzug verringert sich der Arbeitspreis als Folge aus den in den letzten Monaten gesunkenen Marktpreisen für Erdgas, als Primärenergiefaktor zur Fernwärmeerzeugung.

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Anpassung der Fernwärmeverträge an die aktuelle Rechtsprechung zu beschließen

Beschlussvorschlag:

Der Stadtwerkeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die Anpassung der Fernwärmeverträge an die aktuelle Rechtsprechung zu beschließen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja:  X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

2

Anlage/n:

2

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 NEU Vertrag für die Versorgung mit Fernwärme_final_May (406 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Anlage_2_Daten_Destatis (182 KB)