Beschluss:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die monatlichen Gebühren für die städtischen Kindertagesstätten nicht zu erhöhen. Im Bereich der Krippenplätze soll eine neue Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 13:30 Uhr für eine monatliche Gebühr in Höhe von 270 € eingeführt werden.
Die vorliegende 1. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten 'Am Wasserturm' und 'Am Kaiserholz' wird wie folgt beschlossen.
1. Nachtragssatzung zur
Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt
Neustadt in Holstein für die Städtischen Kindertagesstätten
„Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“
Aufgrund der §§ 2 und 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und des § 25
Kindertagesstättengesetz und der §§ 1 und 6 des Kommunalabgabengesetzes in der zurzeit
gültigen Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom
............................................... folgende 1. Nachtragssatzung erlassen:
§ 1
§ 2 (b) wird wie folgt ergänzt:
„7:30 Uhr bis 13:30 Uhr“
§ 2
§ 4 Abs. 5 wird wie folgt ergänzt:
„(5) Die monatliche Gebühr beträgt für einen
U 3-Betreuungsplatz (Krippenplatz) | |
7:30 Uhr bis 13:30 Uhr | 270,00 € |
§ 3
§ 4 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:
„(2) Bei der Aufnahme des Kindes bis einschl. 15. eines Monats ist die volle Gebühr zu zahlen, beider Aufnahme nach dem 15. eines Monats die halbe Monatsgebühr. Änderungen von
Betreuungszeiten können nur zum Monatsende schriftlich erfolgen.“
§ 4
Diese 1. Nachtragssatzung tritt am 01.08.2015 in Kraft.
Neustadt in Holstein, .................................
Stadt Neustadt in Holstein
Die Bürgermeisterin
Dr. Tordis Batscheider
Bürgermeisterin