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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 02.07.2015 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:45 Anlass: Sitzung
Raum: Mensa der Grundschule am Steinkamp
Ort:

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 1.1  
Eröffnung der Sitzung öffentlich      
N 1.2     (nichtöffentlich)      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilung des Bürgervorstehers      
Ö 4  
Mitteilungen der Bürgermeisterin      
Ö 4.1  
Skulpturen Triennale      
Ö 4.2  
Umzug der Stadtverwaltung      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 23.04.2015  
SI/1157/15  
Ö 6  
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse der Sitzung vom 23.04.2015  
SI/1157/15  
Ö 7  
Änderung der Öffnungszeiten und der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1327/15-1  
Ö 8  
1. Nachtragssatzung zur Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt in Holstein für die städtischen Kindertagesstätten "Am Wasserturm" und "Am Kaiserholz" (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1328/15-1  
Ö 9  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/1330/15  
Ö 10  
Jahresabschluss Tourismus-Service Neustadt 2014 (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1347/15  
Ö 11  
Nachtrag Wirtschaftsplan 2015 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Aussch. für Tourismus- und Kulturangelegenh. Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1336/15  
Ö 12  
Jahresabschluss Stadtwerke 2014 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
VO/1349/15  
Ö 13  
Konzessionsvereinbarung Strom und Gas (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/1248/15  
Ö 14  
Konzessionsvereinbarung Wasser (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)
Enthält Anlagen
VO/1249/15  
Ö 15  
7. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein (Abwasserbeseitigungssatzung) vom 16. Dezember 1996 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1333/15  
Ö 16  
Vertragsangelegenheiten (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)
VO/1339/15  
Ö 17  
Anpassung der Fernwärmeverträge (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Struck)  
Enthält Anlagen
VO/1340/15  
Ö 18  
Zustimmung zur Einrichtung weiterer Abteilungen in der Freiwilligen Feuerwehr (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/1326/15  
Ö 19  
Fortführung des Projektes "Jugendcoach" (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)
VO/1323/15  
Ö 20  
Umstufung des Geh- und Radweges Gorch-Fock-Weg (Bericht StvV: Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider)  
Enthält Anlagen
VO/1167/14-1  
Ö 21  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
VO/1310/15  
Ö 22  
Städtebauliche Sanierungsmaßnahme und Städtebauförderung: Maßnahmen 2015 - Teil 2: bauliche Maßnahmen (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)
VO/1343/15  
Ö 23  
Vereinfachte 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 74 "ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen", hier: Aufstellungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Bau- und Planungsausschuss Herr Weber)  
Enthält Anlagen
VO/1311/15  
    VORLAGE
    1

Beschlussvorschlag:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

   
    07.05.2015 - Bau- und Planungsausschuss
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanung kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Zustimmung: 9Ablehnung: 0Enthaltung: 0

   
    02.07.2015 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 23 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

1. Der Bebauungsplan Nr. 74 für das Gebiet „ehem. Schullandheim des Landkreises Göttingen“ soll wie folgt geändert werden:

Anstelle von bisher 10 überbaubaren Grundstücksflächen sollen künftig 8 überbaubare Grundstücksflächen im Allgemeinen Wohngebiet (WA) festgesetzt werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs und mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Büro „Stadtplanungn kompakt“ in Eutin beauftragt werden.

4. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen, da die Aufstellung im vereinfachten Verfahren durchgeführt wird.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Heckel hinterfragt die von Herrn Weber vorgetragenen Beschlussvorschläge. Seiner Meinung nach stimmen die Beschlussvorschläge der Beratungsfolge oftmals nicht mit den Beschlussvorschlägen der Ursprungsvorlage überein.

 

Herr Dr. Böckenhauer bekräftigt dies. Er fragt, wie dies zustande kommt. Einige Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung sprechen sich dafür aus, dass sich dies in Zukunft bessern müsse.

 

Protokollnotiz:

Die Beratungsfolge stellt den Beratungsverlauf der Vorlage mit den Beschlüssen der vorbefassten Ausschüsse dar. Der Beschluss des Ausschusses ist die Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung. Der Beratungsfolge beigefügt ist die unveränderte Ursprungsvorlage der Verwaltung.

 

 

Ö 24  
Hinterlandanbindung der FFBQ; Bündnis für die Schaffung einer Modellregion Ostholstein für innovativen Lärmschutz  
Enthält Anlagen
VO/1319/15  
Ö 25     (nichtöffentlich)      
Ö 26  
Anfragen und Verschiedenes