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Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden
erhöhtum
vermindertum
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. Nachträge
gegenüberbisher
nunmehr festgesetzt auf
1.
im Ergebnisplan der
Gesamtbetrag der Erträge
5.272.600 €
745.700 €
40.337.600 €
44.864.500 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen
5.962.400 €
3.466.300 €
43.534.700 €
46.030.800 €
Jahresüberschuss
0 €
Jahresfehlbetrag
689.800 €
2.720.600 €
3.197.100 €
1.166.300 €
2.
im Finanzplan der
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit:
4.383.100 €
711.600 €
38.435.800 €
42.107.300 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit
4.307.300 €
2.673.500 €
40.567.100 €
42.200.900 €
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
1.004.400 €
3.871.900 €
17.868.200 €
15.000.700 €
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit
343.400 €
3.315.100 €
20.465.000 €
17.493.300 €
§ 2
Es werden neu festgesetzt:
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
von bisher 14.095.900 €
auf 10.224.000 €
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
von bisher 13.725.000 €
auf 14.695.000 €
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2023 wird entsprechend den Vorberatungen in den Fachausschüssen wie folgt geändert beschlossen:
4.920.700 €
44.512.600 €
5.760.400 €
3.433.300 €
45.862.100 €
840.000 €
2.687.600 €
1.349.500 €
4.031.200 €
41.755.400 €
4.105.600 €
2.640.500 €
42.032.200 €
1.010.400 €
3.992.100 €
14.886.500 €
361.200 €
3.447.100 €
17.379.100 €
auf 10.103.800 €
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Beschluss:
einstimmig dafür
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