Herr Hoppert führt aus, dass er die unter TOP 12 protokollierte Formulierung der Beschlussfassung zur Wahl der 2. Stellvertretung des Bürgermeisters für nicht zielführend halte. Bei dem normalen Bürger könnte es zu Verwirrungen kommen, da hier eben keine Wahl der 2. Stellvertretung des Bürgermeisters erfolgt sei, dieses aber nicht direkt lesbar aus dem Beschluss, den er anders formulieren würde, hervorgehe.
Protokollnotiz:
Inhalt des Tagesordnungspunktes waren Wahlen der Stadtverordnetenversammlung. Die vorschlagsberechtigte Fraktion hat einen Wahlbewerber zur Wahl vorgeschlagen. Die Stimmzettel waren mit „Wahl der zweiten Stellvertretung des Bürgermeisters“ betitelt. Entsprechend konnte hier mit Ja, Nein und Enthaltung über den Wahlvorschlag abgestimmt werden. Dieses spiegelt sich in der Beschlussformulierung wider. Die tatsächlichen Abstimmungsergebnisse der drei Wahlgänge zu dem Wahlvorschlag sind aufgeführt und weisen mehr Nein- als Ja-Stimmen aus. Die Feststellung, dass der Wahlbewerber nicht die erforderliche Mehrheit erreichte, ist mehrfach ersichtlich. Würde der Wortlaut der Beschlussfassung wie vorgeschlagen negierend formuliert sein, wären die Nein-Stimmen Ja-Stimmen und die Ja-Stimmen Nein-Stimmen und dann in der Folge der Sachverhalt falsch wiedergegeben.
Weitere Einwendungen werden nicht erhoben.