Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Juni 2023 wurde zum Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport- Jugend und Kultur“ ein Projektaufruf veröffentlicht. (siehe Anlage) Nach Prüfung durch das Bauamt entspricht die als 3. Bauabschnitt geplante Sanierung des Sporthallenkomplexes des Küstengymnasiums den Förderkriterien. Daher empfiehlt der Bürgermeister sich auf die Fördermittel zu bewerben. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 % an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Dies entspricht bei geschätzten 5,7 Mio. € Gesamtkosten einer Anteilsfinanzierung als nichtrückzahlbarer Zuschuss in Höhe von bis zu 2,56 Mio. €. Die Bewerbung erfolgt in einem 2-stufigen Verfahren. In der ersten Stufe ist bis zum 15.9.23 eine Projektskizze einzureichen. Aus den eingereichten Projektskizzen wird der Haushaltsausschuss des Bundestages im Nov./Dez. 2023 Projekte auswählen, für die dann Fördermittelanträge eingereicht werden können. Mit der Projektskizze soll auch ein Ratsbeschluss eingereicht werden, mit dem die Teilnahme am Projekt gebilligt wird. Dieser kann bis 06.10.23 nachgereicht werden. Deshalb bittet der Bürgermeister um Zustimmung zum o.g. Beschlussvorschlag.
Beschlussvorschlag:Die Teilnahme am Projektaufruf 2023 für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ mit dem Projekt: „Sanierung und Erweiterung des Sporthallenkomplexes des Küstengymnasiums in Neustadt in Holstein“ mit Gesamtkosten in Höhe von ca. 5,7 Mio. € wird gebilligt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:-Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ -Grundriss Sporthallen
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