Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bürgervorsteher Holtfester verpflichtet die Stadtverordneten Hans-Erwin Jaekel und Tobias Kruschke gemäß § 33 Abs. 5 GO durch Handschlag zur gewissenhaften und unparteiischen Erfüllung ihrer Obliegenheiten sowie zur Verschwiegenheit und führt sie in ihre Tätigkeit ein.
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