Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Gemeindewahlausschuss hatte sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 17.05.2023 mit dem Verlauf der Gemeindewahl vom 14.05.2023 beschäftigt und das Wahlergebnis festgestellt. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist am 17.05.2023 erfolgt. Innerhalb der daraufhin am 17.06.2023 abgelaufenen Frist sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.
Gemäß § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung hat die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung am 22.06.2023 einen Wahlprüfungsausschuss gewählt, der eventuell eingelegte Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen nochmals zu prüfen und das Ergebnis dann der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen hat. Der Wahlprüfungsausschuss nimmt in seiner Sitzung den Bericht des Gemeindewahlleiters entgegen und macht der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss. Beschlussvorschlag:1. Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter erfüllen die Wählbarkeitsvoraussetzungen.
2. Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den Wahlkreisen oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, nicht vorgekommen.
3. Das festgestellte Wahlergebnis ist richtig.
4. Einspruch gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl wurde nicht erhoben.
5. Die Gemeindewahl vom 14.05.2023 wird für gültig erklärt. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine |
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