Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 hat in der Zeit vom 14.07.2023 bis zum 18.08.2023 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung unterrichtet worden. Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 96 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt. 2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung den beschleunigten B-Plan Nr. 96 für das Gebiet „zwischen Sandberger Weg und Ahornweg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Abwägungsvorschlag Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 Begründung des Bebauungsplanes Nr. 96 Schallschutzgutachten
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