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Vorlage - VO/3070/23  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg),
hier: Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr HeckelBezüglich:
VO/2800/22
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad
Beratungsfolge:
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss Vorberatung
14.09.2023 
Sitzung des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

Sachverhalt:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 hat in der Zeit vom 14.07.2023 bis zum 18.08.2023 öffentlich ausgelegen, die Träger öffentlicher Belange sind von dieser Auslegung unterrichtet worden. Die während dieser Frist eingegangenen Stellungnahmen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen.


Beschlussvorschlag:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes Nr. 96 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i. v. m. § 13a BauGB beschließt die Stadtverordnetenversammlung den beschleunigten B-Plan Nr. 96r das Gebiet zwischen Sandberger Weg und Ahornweg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

3. Die Begründung wird gebilligt.

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: X

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

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Anlage/n:

Abwägungsvorschlag

Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96

Begründung des Bebauungsplanes Nr. 96

Schallschutzgutachten

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Abwägungsvorschlag (386 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 96 (3642 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Begründung des Bebauungsplanes Nr. 96 (694 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Schallschutzgutachten (696 KB)      
Stammbaum:
VO/2800/22   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Aufstellungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/2966/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Entwurfs- und Auslegungsentwurf   3 Bauamt   Vorlage öffentlich
VO/3070/23   Bebauungsplan Nr. 96 (zwischen Sandberger Weg und Ahornweg), hier: Satzungsbeschluss   3 Bauamt   Vorlage öffentlich