Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Gemäß § 8 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein hat der Ortsbeirat sieben stimmberechtigte Mitglieder. Diese Mitglieder setzen sich zusammen aus vier Bürgerinnen oder Bürgern, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die wählbaren Bürgerinnen und Bürger werden von einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die im Ortsteil Rettin durchzuführen ist. Hinzu treten drei von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Stadtverordnete oder Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die Stadtverordnetenversammlung ist an die Vorschläge der Bürgerversammlung nicht gebunden.
Gemäß § 47 b Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) soll bei der Wahl der Stadtverordneten das Wahlergebnis berücksichtigt werden, das die Parteien bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Ortsteil erzielt haben. Die Berücksichtigung des Wahlergebnisses ist, da es sich um eine Sollvorschrift handelt, im Prinzip zwingend. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn die betroffenen Parteien oder Wählergruppen hierauf verzichten. Das Wahlergebnis stellt auf den jeweiligen Ortsteil ab.
Das Wahlergebnis der Kommunalwahl im Ortsteil Rettin hatte folgendes Ergebnis: Wahlkreis 13: CDU: 157 Stimmen SPD: 45 Stimmen Grüne: 85 Stimmen FDP: 37 Stimmen BGN: 123 Stimmen Tourismus-Service II: CDU: 89 Stimmen SPD: 30 Stimmen Grüne: 50 Stimmen FDP: 5 Stimmen BGN: 60 Stimmen
Gesamt: CDU: 246 Stimmen SPD: 75 Stimmen Grüne: 135 Stimmen FDP: 42 Stimmen BGN: 183 Stimmen
Die Berücksichtigung des Wahlergebnisses hat praktisch so zu erfolgen, dass die Sitzanteile nach dem Höchstzahlverfahren ermittelt werden. Somit steht, wenn eine Fraktion das Verhältniswahlverfahren verlangt, das Zugriffsrecht der CDU, Bündnis90/DieGrünen und der BGN zu. Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die vier im Ortsteil Pelzerhaken durch die Bürgerversammlung vom 12.09.2023 vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger Frau Sarah Pracher, Herr Michael Opitz, Herr Jürgen Kreft und Herr Lars Prigge.
Als Stadtverordnete oder Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind, entfallen die Vorschlagsrechte auf die Fraktionen der CDU, B‘90/GRÜNE sowie der BGN-Fraktion. Die Fraktionen werden gebeten, zur Stadtverordnetenversammlung die Personen zu benennen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Protokollauszug Bürgerversammlung Rettin
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||