Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Nach § 62 Abs. 1 GO i.V.m. § 6 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wählt die Stadtverordnetenversammlung für die Stellvertretung des Bürgermeisters zwei Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter für die Dauer ihrer Wahlzeit. In der konstituierenden Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 22.06.2023 ist die Wahlstelle der zweiten Stellvertretung des Bürgermeisters unbesetzt geblieben, da der Wahlvorschlag in der Sitzung keine Mehrheit erhielt.
Entsprechend § 62 Abs. 3 GO werden die Stellvertretenden aus der Mitte der Stadtverordnetenversammlung für deren Wahlzeit gewählt. Die Wahl findet gemäß § 62 Abs. 3 i.V.m. § 33 Abs. 2 GO im gebundenen Vorschlagsrecht statt. Die BGN-Fraktion schlägt mit Schreiben vom 13.07.2023 Herrn Jan Gerthenrich zur Wahl des zweiten stellvertretenden Bürgermeisters vor.
Die Wahl selbst erfolgt gemäß § 39 Abs. 1 GO mit relativer Mehrheit. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Die Stellvertretenden des Bürgermeisters werden nach § 62 Abs. 3 GO i.V.m. § 57 e Abs. 3 GO für die Dauer der Wahlzeit zu Ehrenbeamtinnen bzw. -beamten ernannt.
Beschlussvorschlag:Die Stadtverordnetenversammlung wählt Herrn Jan Gerthenrich zum zweiten Stellvertreter des Bürgermeisters. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:keine
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