Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/3080/23  

 
 
Betreff: Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Rettin
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:11 Abteilung Zentrale Dienste Bearbeiter/-in: Maßmann, Alicia
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
28.09.2023 
Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

Sachverhalt:

Gemäß § 8 Abs. 8 der Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein hat der Ortsbeirat sieben stimmberechtigte Mitglieder. Diese Mitglieder setzen sich zusammen aus vierrgerinnen oder Bürgern, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die wählbaren Bürgerinnen und Bürger werden von einer Bürgerversammlung vorgeschlagen, die im Ortsteil Rettin durchzuführen ist. Hinzu treten drei von der Stadtverordnetenversammlung zu wählende Stadtverordnete oder Bürgerinnen oder Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind. Die Stadtverordnetenversammlung ist an die Vorschläge der Bürgerversammlung nicht gebunden.

 

Gemäß § 47 b Abs. 3 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) soll bei der Wahl der Stadtverordneten das Wahlergebnis berücksichtigt werden, das die Parteien bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung im Ortsteil erzielt haben. Die Berücksichtigung des Wahlergebnisses ist, da es sich um eine Sollvorschrift handelt, im Prinzip zwingend. Hiervon kann nur abgewichen werden, wenn die betroffenen Parteien oder Wählergruppen hierauf verzichten. Das Wahlergebnis stellt auf den jeweiligen Ortsteil ab.

 

 

Das Wahlergebnis der Kommunalwahl im Ortsteil Rettin hatte folgendes Ergebnis:

 

Stimmen absolut

CDU

B`90/Grüne

SPD

FDP

BGN

 

74

30

19

5

34

Teilungsziffer

Teilungszahl Sitzfolge

Teilungszahl Sitzfolge

Teilungszahl Sitzfolge

Teilungszahl Sitzfolge

Teilungszahl Sitzfolge

0,5

148             1

60                3

38

10

68                2

1,5

49

20

13

3

23

 

Die Berücksichtigung des Wahlergebnisses hat praktisch so zu erfolgen, dass die Sitzanteile nach dem Höchstzahlverfahren ermittelt werden. Somit steht, wenn eine Fraktion das Verhältniswahlverfahren verlangt, das Zugriffsrecht der CDU, Bündnis90/DieGrünen und der BGN zu.


Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung bestätigt die vier im Ortsteil Rettin durch die Bürgerversammlung vom 11.09.2023 vorgeschlagenen Bürgerinnen und Bürger Frau Angela Kluvetasch, Herr Kai-Andreas Hansen, Herr Sebastian Kloß und Herr Jens-Peter Kluvetasch.

 

Als Stadtverordnete oder Bürgerinnen und Bürger, die nach dem Gemeindewahlrecht zur Stadtverordnetenversammlung wählbar sind entfallen die Vorschlagsrechte auf die Fraktionen der CDU, B90/GRÜNE, sowie der BGN-Fraktion. Die Fraktionen werden gebeten, zur Stadtverordnetenversammlung die Personen zu benennen.


Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein:

 

Gesamtaufwand:

 

bzw. Gesamtauszahlungen: €

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Budget:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

Nachhaltigkeitseinschätzung:

Nachhaltigkeits-

aspekte

Klimaschutz

Energie

Flächen und Ressourcen

Klimaanpassung

Umweltverträgliche Mobilität

Gesundheit

Sicherheit

Chancengleichheit und Teilhabe

Bildung

Freizeit und Kultur

Wirtschaftsstandort

Arbeitsplätze und Fachkräfte

Lokale und regionale Wertschöpfung

Wohnraumangebot

Regionale und überrergio­nale Auswirkungen

fördernd

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

hemmend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Anlage/n:

Protokollauszug Bürgerversammlung Rettin

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Protokollauszug Bürgerversammlung Rettin (59 KB)