Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Im Rahmen der Konsolidierungsgespräche erging an das Sachgebiet Steuern der Auftrag, eine 1. Änderung der Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer (Erhöhung des Steuersatzes auf 16 %) in die Beratung zu geben. Dies wird durch den anl. Satzungsentwurf umgesetzt. Die Steuersätze für Geräte ohne Gewinnmöglichkeit, welche nach Anzahl der Geräte zu versteuern sind, sowie für Gewaltspielgeräte wurde analog um (gerundet) 33 % angepasst Es ist mit jährlichen Mehreinnahmen von ca. 57.700 € (HH-Ansatz 2023 = 174.800 € + 33 %) zu rechnen.
Beschlussvorschlag:Die 1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Entwurf 1. Nachtragssatzung Vergnügungssteuer
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