Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:In der konstituierenden Sitzung am 22.06.2023 sind die Stadtverordneten entsprechend § 33 Abs. 5 Gemeindeordnung verpflichtet und eingeführt worden, mit Ausnahme von Herrn Hans-Erwin Jaekel, der nicht anwesend war.
Auch hat mit Schreiben vom 28.08.2023 Herr Stadtverordneter Albert Geusen-Rühle sein Amt mit Ablauf des 25.09.2023 niedergelegt. Der Bürgermeister als Gemeindewahlleiter hat als nächsten Listenbewerber Herrn Tobias Kruschke festgestellt. Der CDU-Ortsverband hat bestätigt, dass der Nachfolger der Partei seit Aufstellung der Liste zur Kommunalwahl 2023 ununterbrochen angehört. Herr Kruschke hat die Wahl angenommen. Die Veröffentlichung der amtlichen Bekanntmachung über die Feststellung eines neuen Stadtverordneten ist erfolgt.
Die Einführung der Stadtverordneten in ihre Tätigkeit hat zum Gegenstand, dass sie über Rechte und Pflichten sowie die Arbeitsweise und Zuständigkeit der Organe aufgeklärt werden.
Die Stadtverordneten haben insbesondere die folgenden Rechte: - Freie Mandatsausübung (§ 32 Abs. 1 GO) - Entschädigung (§ 24 GO) - Gewährung der erforderlichen freien Zeit und Kündigungsschutz (§ 24 a GO) - Mitwirkung in den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung (§ 39 ff. GO) - Teilnahme an Ausschusssitzungen (§ 46 Abs. 9 GO) - Kontrollrecht (§ 30 GO) - Mitwirkung in der Fraktion (§ 32 a GO)
Pflichten der Stadtverordneten sind vor allem: - Sitzungsteilnahme (§ 32 Abs. 2 GO) - Verschwiegenheitspflicht (§ 21 GO) - Beachtung der Ausschlussgründe (§ 22 GO) - Treuepflicht (§ 23 GO) - Offenbarung beruflicher und sonstiger Tätigkeiten (§ 32 Abs. 4 GO)
Die Verpflichtung und Einführung ist vom Bürgervorsteher zu Beginn der Sitzung vorzunehmen.
Beschlussvorschlag:
Finanzielle Auswirkungen:
Nachhaltigkeitseinschätzung:
Anlage/n:Übersicht Rechte und Pflichten von Gremienmitgliedern
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