Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers hier: Sitzungsbeginn der Dezembersitzung      
Ö 4     Mitteilungen des Ersten Stadtrats      
Ö 4.1  
Lokführer-Mangel bei der DB Regio Schleswig-Holstein - Auswirkungen auf Neustadt in Holstein      
Ö 4.2  
Neustadttreffen 2019 in Neustadt an der Saale      
Ö 4.3  
neue Einheit bei der Marine      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018  
SI/1463/18  
Ö 6  
Vereidigung des Bürgermeisters (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1997/18  
Ö 7  
Verabschiedung der ehemaligen Mitglieder und Vorstellung der neu gewählten Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/2045/18  
Ö 8  
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06.05.2018 (Bericht StvV: Vorsitzender Wahlprüfungsausschuss Herr Greve)  
VO/1984/18  
Ö 9  
Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Rettin (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/1987/18  
Ö 10  
Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Pelzerhaken (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/1988/18  
Ö 11  
Besetzung des Ältestenrats (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1996/18  
Ö 12  
Abberufung und Nachwahl eines stellvertretenden bürgerlichen Mitgliedes des Tourismusausschusses (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Schmidt o.V.i.A.)  
VO/2040/18  
Ö 13  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur-Lübecker-Bucht AöR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2007/18  
Ö 14  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2008/18  
Ö 15  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft Neustadt in Holstein mbH (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2009/18  
Ö 16  
Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (Bericht StvV: Erster Stadtrat Kasten)  
Enthält Anlagen
VO/2041/18  
Ö 17  
Bestellung einer Behindertenbeauftragten (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2039/18  
Ö 18  
Aufstellung eines Aktionsplanes Inklusion (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1992/18  
Ö 19  
Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
VO/2047/18  
Ö 20  
Jahresabschluss 2017 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1963/18  
Ö 21  
Jahresabschluss Stadtwerke 2017 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
VO/1993/18  
Ö 22  
Ergebnisabführungsvertrag BIS/SWNH (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/1994/18  
Ö 23  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2000/18  
Ö 24  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 15.000 EUR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2003/18  
Ö 25  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 EUR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2004/18  
Ö 26  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2006/18  
Ö 27  
29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2023/18  
Ö 28  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2024/18  
Ö 29  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Am Leuchtturm Pelzerhaken), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2021/18  
Ö 30  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/1983/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im BPlan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 2. Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

   
    13.09.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 15 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)  berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im B-Plan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 2. Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 6     Nein-Stimmen: 0     Enthaltungen: 0     befangen: 1     abwesend: 2

 

 

 

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Seite 1

   
    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 30 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im BPlan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Rukat betritt nach der Beschlussfassung wieder den Raum.

 

 

 

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Seite 1

Ö 31  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Am hohen Ufer), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2020/18  
Ö 32  
Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/2025/18  
Ö 33  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2030/18  
Ö 34     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 34.1  
Enthält Anlagen
neue Sitzordnung zur Stadtverordnetenversammlung im Sitzungssaal des Rathauses      
Ö 34.2  
Kampagne Stadtradeln      
Ö 34.3  
Müllbehälter am Marktplatz      
Ö 34.4  
Impulsprogramm Bildungsregionen      
Ö 34.5  
Fortsetzung der Sitzung am 25.09.2018      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich zu TOP 19: Eckpunkte nach Vorberatungen (209 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich zu TOP 26: endgültiger Vorbericht zum 1. Nachtrag 2018 und Zusammenstellung der Finanzdaten gemäß GemHVO (2021 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich zu TOP 32: neue Aufteilung (1028 KB)