Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die 29. Änderung des F-Planes wurde während des Bauleitplaverfahrens in zwei Teile aufgeteilt. Der Teil 1 wurde bereits vom Innenministerium genehmigt und ist inzwischen wirksam. Im Rahmen des abschließenden Beschlusses für den Teil 2 ist über die eingegangenen Bedenken und Anregungen abzuwägen. Der Abwägungsvorschlag, der auch die diesem zugrunde liegenden Bedenken und Anregungen enthält, ist als Anlage beigefügt. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.
2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan unf die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:29. Änderung des F-Planes. Teil 2 Begründung zur 29. Änderung des F-Planes, Teil 2 Anlagen gem. S. 3 der Begründung (nur digital, können im Bauamt eingesehen werden) Abwägungsvorschlag
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