Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein hat in ihrer Sitzung am 02.04.2009 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Flächennutzungsplan aufzustellen (Neuaufstellung des Ursprungsplan von 1974). Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger nach § 3 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde am 08.03.2018 durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB sowie die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Absatz 2 BauGB und die Beteiligungen gemäß § 47 f Gemeindeordnung Schleswig-Holstein und § 11 Absatz 2 Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wurden vom 15.03.2018 bis zum 15.05.2018 durchgeführt.
Am 13.06.2018 ist die Stellungnahme der Landesplanungsbehörde eingegangen.
In dem anliegenden Dokument „Stellungnahmen der TöB“ sind alle eingegangenen Stellungnahmen zusammengefasst. Beschlussvorschlag:1. Der Entwurf der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken sowie Rettin und die Begründung werden mit den Änderungen, die sich aus der anliegenden Abwägung ergeben, gebilligt.
2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:- Abwägungsvorschlag - Stellungnahmen der TöB - Protokoll der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung - Vorentwurf des Flächennutzungsplanes (nur digital) - Vorentwurf des Erläuterungsberichtes (nur digital)
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