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Auszug - 29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 27
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2023/18 29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora),
hier: abschließender Beschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:32 Planung Bearbeiter/-in: Buchwald, Eckhard

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel erläutert, dass nach den Vorberatungen und der erfolgten Auslegung dieses Änderungsentwurfs des F-Planes Teil 2 dieser nun beschlossen werden solle. Er verliest den Beschlussvorschlag und weist auf die einstimmige Vorberatung des Fachausschusses hin.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Herr Weber macht auf einen Schreibfehler in Punkt 4 des Beschlussvorschlags aufmerksam. Es müsse statt „[…] dass der wirksame Flächennutzungsplan unf die zusammenfassende Erklärung […]“ vielmehr richtig heißen „[…] dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung […]“.

 

 

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Beschluss:  

1.Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Planes zur Genehmigung mit einer Stellungnahme beizufügen.

 

2.Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2).

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Bürgermeister wird beauftragt, die 29. Änderung des F-Planes (Teil 2) zur Genehmigung vorzulegen und danach die Erteilung der Genehmigung nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Flächennutzungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/ Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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