Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2041/18  

 
 
Betreff: Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Bürgermeisterin Frau Dr. Batscheider
Federführend:0 Vorzimmer Bürgermeister Bearbeiter/-in: Prühs-Leonhardt, Susanne
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Dem Direktor des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein ist gem. § 38 Abs. 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) eine Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffen einzureichen. Für die Aufstellung in die Liste ist die Zustimmung von 2/3 der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung erforderlich (§ 36 Abs. 1 GVG). Die Amtsperiode der neuen Schöffen beginnt am 01.01.2019; sie werden für fünf Jahre bestellt.

 

Der Präsident des Landgerichts in Lübeck hat die Zahl der im Bezirk des Amtsgerichts Oldenburg in Holstein zu wählenden Schöffen auf 33 festgesetzt. Davon entfallen auf das Schöffengericht Oldenburg in Holstein 10 Haupt- und 10 Hilfsschöffen und auf die Strafkammern des Landgerichts Lübeck 13 Hauptschöffen. Die Hilfsschöffen für das Landgericht Lübeck werden nur vom Amtsgericht Lübeck gewählt. Gemäß § 36 Abs. 4 GVG sind in die Vorschlagslisten des Bezirks des Amtsgericht mindestens doppelt so viele Personen aufzunehmen wie die erforderliche Zahl von Haupt- und Hilfsschöffen nach § 43 GVG bestimmt. Der Direktor des Amtsgerichts in Oldenburg hat unter Berücksichtigung dieser Vorschriften und der Einwohnerzahl der Stadt Neustadt in Holstein die Vorschlagszahl auf 19 festgesetzt.

 

Danach sind von den der Stadtverordnetenversammlung angehörenden Parteien und Wählergruppen Vorschläge in nachfolgender Zahl möglich:

 

a)      7 Vorschläge von der CDU-Fraktion

b)      4 Vorschläge von der SPD-Fraktion

c)      3 Vorschläge von der BGN-Fraktion

d)      4 Vorschläge von der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion

e)      1 Vorschlag von der FDP-Fraktion

 

 

Die Fraktionen wurden mit Schreiben vom 29.06.2018 gebeten, Vorschläge gem. ihrer Fraktionsstärke in der Stadtverordnetenversammlung (Mandatszahl x 0,47) abzugeben.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die nach Abstimmung mit den Fraktionen, seitens der Verwaltung vorgeschlagenen Personen in die offizielle Schöffenvorschlagsliste aufzunehmen und dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein nach Beendigung der gesetzlichen Auslegungsfrist zu übersenden.

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Liste der vorgeschlagenen Schöffinnen und Schöffen

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Schöffen-Vorschlagsliste (13 KB) PDF-Dokument (55 KB)