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Auszug - Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 19
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/2047/18 Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas

Bericht:

Die Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel berichtet von den Vorberatungen zur Ausarbeitung der als Tischvorlage vorliegenden Eckpunkte zum Parkraumbewirtschaftungskonzept. Sie führt zu den Zielen, durch die Bewirtschaftung allen Nutzergruppen ausreichend Parkraum zur Verfügung zu stellen und dabei eine einfache Gebührenstruktur anzuwenden, eine Aufwertung der Aufenthaltsqualität in der Innenstadt zu erwirken sowie den Parksuchverkehr zu minimieren, aus. Frau Spiegel erläutert ausführlich die einzelnen Maßnahmen, die sich aus den Eckpunkten ergeben.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

Frau Zimmler erklärt, dass sich für sie die Punkte 3.1 und 3.4 zur Parkregelung in der Innenstadt hinsichtlich der Zeiten beißen.

Frau Spiegel erläutert, dass unter 3.1 die kostenlose zeitliche Beschränkung und unter 3.4 die kostenpflichte Zeit festgelegt sei.

 

Herr Geusen-Rühle stellt für die CDU-Fraktion fest, dass das Versprechen aus ihrem Wahlprogramm, zeitweise freies Parken in der Innenstadt zu ermöglichen, mit den nun aufgestellten Eckpunkten nicht gehalten werden könne. Auch wenn die Fraktion in großen Teilen die grundsätzlichen Kernpunkte der erarbeiteten Grundlagen mittragen könne, werde daher beantragt, über eine Ergänzung des Punktes 3.2, die für Wochenmarktvormittage eine Ausnahme von der Gebührenerhebung auf den Parkplätzen Klosterhof Nord und Süd für zwei Stunden beinhalte, abzustimmen. So könne der Wochenmarkt weiterhin attraktiv gehalten werden.

 

Herr Kahl verweist auf die Evaluierungsmöglichkeiten, mit denen Nachbesserungen weiterhin möglich bleiben. Er bezeichnet das vorliegende Konzept als ein gutes Ergebnis der Zusammenarbeit aller Fraktionen, die sich durchaus schwierig aber konstruktiv gestaltete. Den von der CDU nun vorgebrachte Änderungsantrag halte er auch unter Berücksichtigung der vom Gewerbeverein getätigten Aussagen für nicht notwendig, zumal die Ausgestaltung der Regelungen innerhalb der Eckpunkte Sache der Verwaltung sei. Er spricht sich dafür aus, bei dem Ergebnis der Vorberatungen und damit bei den unveränderten Konzept der Tischvorlage ohne Sonderregelungen zu bleiben.

 

Herr Cremer erklärt, dass auch die BGN-Fraktion der Auffassung gewesen sei, die Wirtschaft durch das Anbieten von gebührenfreien Parkplätzen in der Innenstadt unterstützen zu können und verweist auf das ebenfalls dahingehende Wahlprogramm der BGN. Der jedoch anders lautenden Argumentation des Gewerbevereins und der gemeinsam erarbeiteten Regelung, ab 15:00 Uhr freies Parken in der Innenstadt zu ermöglichen, könne die BGN folgen. Er hege zwar Zweifel daran, dass mit dem Konzept eine direkte Lösung des Parkplatzsuchverkehrs erfolge, jedoch erkenne er die Eckpunkte als einen guten Start zu einem erfolgreichen und evaluierungsfähigen Parkraumbewirtschaftungskonzept an. Die BGN werde der Tischvorlage folgen.

 

Frau Böckenhauer sieht gute Chancen, den Suchverkehr in der Innenstadt durch die erarbeiteten Regelungen zu reduzieren. Auch wenn nicht den Ansprüchen aller Beteiligten und Betroffenen genüge getan werden könne, sei man mit den jüngsten Änderungen den Wünschen vieler Anlieger in der Innenstadt entgegen gekommen. Die Fraktion B‘90/GRÜNE betrachte das Konzept als gut und stimmig und werde der Tischvorlage folgen.

Herr Heckel dankt ergänzend den parkplatzbetreibenden Verwaltungsteilen für die geleistete Vorarbeit, resümiert zu den Vorteilen des vorliegenden Konzeptes und richtet einen Appell an die Stadtverordnetenversammlung, den vorgelegten Eckpunkten ohne Änderung zuzustimmen.

 

Herr Gerthenrich würdigt das Konzept als tragfähigen Kompromiss, den die Verwaltung hervorragend vorbereitet habe. Die FDP-Fraktion werde der Festlegung der in der Tischvorlage aufgeführten Eckpunkte zum Parkraumbewirtschaftungskonzept folgen.

 

Bürgervorsteher Sela lässt zunächst über den durch Herrn Geusen-Rühle gestellten Änderungsantrag der CDU-Fraktion abstimmen.

 

Antrag:

Punkt 3.2 der Eckpunkte wird wie folgt geändert:

3.2.Einheitliche Gebührenerhebung auf allen Parkplätzen zuzüglich der Parkstreifen am Binnenwasser und zwischen dem Klosterhof Nord und Süd, mit Ausnahme der Zeit bis 13:00 Uhr am Dienstag und Freitag während des Wochenmarktes auf dem Parkplatz Klosterhof Nord und Süd zeitlich befristet (Parkscheibe, 2 Stunden).

 

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 11Nein-Stimmen: 20Enthaltungen: 2

 

Bürgervorsteher Sela stellt nun die ungeänderte Tischvorlage wie folgt zur Abstimmung:

 

 

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Beschluss:  

Die zukünftige Parkraumbewirtschaftung der Stadt Neustadt in Holstein soll auf Grundlage folgender Eckpunkte erfolgen:

 

1.Ziele

1.1.Das Parkraumangebot ist begrenzt. Durch gezielte Bewirtschaftung soll sichergestellt werden, dass alle Nutzergruppen genügend Parkraum vorfinden.

1.2.Die Aufenthaltsqualität der Innenstadt soll durch Reduzierung des Parksuchverkehrs gesteigert werden.

1.3.Die vielfältigen, einzelfallbezogenen Parkregelungen sollen durch einheitliche, leicht verständliche Regelungen ersetzt werden.

1.4.Es sollen einheitliche Automaten aufgestellt werden, die eine Bezahlung mit Bargeld, EC-Karte und per Handy ermöglichen.

1.5.Schaffung einer einfachen Gebührenstruktur.

1.6.Nutzung von Synergien durch Bündelung unterschiedlicher organisatorischer Zuständigkeiten für die verschiedenen Parkplätze nach Kompetenzen.

 

2.Parken am Strand

2.1.Der Großparkplatz in Pelzerhaken wird durch Einbau entsprechender Begrenzungen geordnet.

2.2.Die Wiesenstraße, die Straße Zum Leuchtturm und die Straße auf der Pelzer Wiese werden in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung aufgenommen.

2.3.Parkgebühren werden in der Zeit vom 1.3.-31.10. von Mo.-So. zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erhoben.

2.4.Die Gebühren betragen für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, die Tagesgebühr 5,00 €.

2.5.Für Besucher des Tourismusservice werden einzelne Kurzzeitparkplätze bereitgestellt.

2.6.Die „Strandparkkarte“ kostet 50,00 € für die Parksaison und gilt auf den Parkplätzen in Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Einheimische und regelmäßige Strandnutzer).

2.7.Die Wochenparkkarte kostet 25,00 € und gilt ganztägig auf allen Parkplätzen der Ortsteile Neustadt, Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Urlauber).

 

3.Parken in der Innenstadt

3.1.Kostenloses, zeitlich beschränktes, Parken von 1 Stunde in den Straßen der Innenstadt (wie bisher Mo.-Fr. von 9.00 – 18.00 Uhr und Sa. von 9.00 – 14.00 Uhr unter Einbeziehung der Straßen Haakengraben und Am Binnenwasser), Kurzzeitparkplätze (30 Min.) in der Straße Am Markt auf der Apothekenseite, auf dem Markt vor dem Mehrzweckgebäude, sowie gegenüber der Bushaltestelle vor der Kirche.

3.2.Einheitliche Gebührenerhebung auf allen Parkplätzen zuzüglich der Parkstreifen am Binnenwasser und zwischen dem Klosterhof Nord und Süd.

3.3.Der Parkplatz am Gogenkrog bleibt von der Bewirtschaftung ausgeschlossen.

3.4.Parkgebühren ganzjährig Mo-Sa. Zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr. (Kugelbrunnen weiterhin bis 20.00 Uhr)

3.5.Gebühren für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, Tagesgebühr 5,00 €.

3.6.Die „Kleine Parkkarte“ gilt im Ortsteil Neustadt und kostet 100,00 € jährlich (= 27 ct/Tag oder 45 ct/ Arbeitstag) für die Zielgruppe Pendler, Anlieger ohne eigenen Parkplatz, regelmäßige Besucher Nutzer der Innenstadt.

3.7.Die „Exclusiv-Karte“ gilt für alle Parkplätze in den Ortsteilen Neustadt, Pelzerhaken und Rettin. Sie kostet 120,00 € jährlich (= 32 ct/ Tag) und ist für die Zielgruppe der Stadt- und Strandparker.

3.8.Die Benutzung Parkplätze Klosterhof Nord und Süd sowie Kugelbrunnen, Pagodenspeicher, wird für Inhaber der „Kleinen Parkkarte“ und „Exclusiv-Karte“ auf 2 h beschränkt. D.h., es ist zusätzlich zur Parkkarte eine Parkscheibe auszulegen.

3.9Auf dem Klosterhof sollen 3 Familienparkplätze eingerichtet werden

 

4.Organisatorische Maßnahmen

4.1.Den einzelnen Ämtern bzw. Eigenbetrieben wird die Bewirtschaftung aller Parkplätze der Stadt gebündelt nach ihren Stärken zugeordnet.

4.2.Die Stadtwerke übernehmen Betrieb und Leerung der Parkautomaten.

4.3.Parkkarten werden von den Stadtwerken und dem Tourismusservice verkauft. Parkkarten sollen auch in Geschäften erworben werden können.

4.4.Das Bauamt übernimmt die Unterhaltung, Beschilderung, Pflege und Verkehrssicherung der Parkplätze.

4.5.Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Regelungen (Halteverbote, Parkscheiben, Parkscheine, Parkarten).

4.6.Kostenausgleiche zwischen den Eigenbetrieben und Ämtern werden durch Verwaltungsvereinbarungen geregelt, so dass Ausgaben und Erträge letztlich in den jeweiligen Wirtschaftsplänen und Haushalten abgebildet werden.

 

5.Nach einer zweijährigen Betriebsphase sollen die gesammelten Erfahrungen und wirtschaftlichen Effekte vorgestellt und bewertet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: 30Nein-Stimmen: 3Enthaltungen: 0

 

 

 

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