Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2047/18  

 
 
Betreff: Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
18.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche gemeinsame Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, des Tourismusausschusses und des Stadtwerkeausschusses geändert beschlossen   
Stadtwerkeausschuss Vorberatung
Tourismusausschuss Vorberatung
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein geändert beschlossen   

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

In der gemeinsamen Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten, des Tourismusausschusses und des Stadtwerkeausschusses am 28.8.18 wurden die Eckpunkte für das Parkraumbewirtschaftungskonzept vorgestellt und diskutiert.

 

In weiten Teilen herrschte Einvernehmen über die präsentierten Vorschläge. Es bestand Konsens zu den Zielen des Konzeptes, dem Parken am Strand und über die organisatorischen Maßnahmen. Diskussionsbedarf gab es hinsichtlich des Parkens in der Innenstadt. Hier ging es neben der grundsätzlichen Frage einer Gebührenerhebung insbesondere um die Berücksichtigung der Anlieger von Straßen, die neu mit Parkscheibenregelungen belegt werden und die Vorgaben für den Parkstreifen vor der Kirche gegenüber der Bushaltestelle.

 

Das Konzept basiert auf dem Grundgedanken, das Kerngebiet als einen gemeinsamen Nutzungsraum zu betrachten und preislich attraktive Parkarten für alle Zielgruppen anzubieten. Dies sind Einheimische, Pendler und sonstige regelmäßige Besucher der Innenstadt.

Neu eingeführt wird die Parkscheibenregelung im Haakengraben und am Binnenwasser (nördlich der Klosterstraße). Für die betroffenen Anlieger gelten dann die gleichen Regelungen wie bisher schon für die Anlieger der Straßen östlich und südlich des Marktes. Sie können also zwischen 18.00 Uhr und 09.00 Uhr in den Straßen parken oder müssen sich ggf. Parkkarten kaufen. Die nächstgelegenen Dauerparkplätze am Binnenwasser oder Ziegelhof sind weniger als 200 m entfernt.

 

Es stellt sich die Frage, ob die Parkscheibenregelung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr erhalten bleiben soll oder an die Zeiten der Gebührenpflicht auf den Parkplätzen angeglichen werden soll. Während letztere Lösung im Sinne der Vereinheitlichung sinnvoll wäre, liegt der Vorteil der bestehenden Regelung darin, den Parkverkehr auf die Großparkplätze zu leiten und die Verkehrsteilnehmer auch langfristig an deren Nutzung zu gewöhnen. Ein Regelungsbedarf in den Straßen wird insbesondere in der Saison auch nach 15.00 Uhr noch gesehen.

 

 

1.Ziele

1.1.Das Parkraumangebot ist begrenzt. Durch gezielte Bewirtschaftung soll sichergestellt               werden, dass alle Nutzergruppen genügend Parkraum vorfinden.

1.2. Die Aufenthaltsqualität der Innenstadt soll durch Reduzierung des Parksuchverkehrs

gesteigert werden.

1.3. Die vielfältigen, einzelfallbezogenen Parkregelungen sollen durch einheitliche, leicht

verständliche Regelungen ersetzt werden.

1.4. Es sollen einheitliche Automaten aufgestellt werden, die eine Bezahlung mit Bargeld,

EC-Karte und per Handy ermöglichen.

1.5. Schaffung einer einfachen Gebührenstruktur.

1.6. Nutzung von Synergien durch Bündelung unterschiedlicher organisatorischer

Zuständigkeiten für die verschiedenen Parkplätze nach Kompetenzen.

 

 

2. Parken am Strand

2.1. Der Großparkplatz in Pelzerhaken wird durch Einbau entsprechender Begrenzungen

geordnet.

2.2. Die Wiesenstraße, die Straße Zum Leuchtturm und die Straße auf der Pelzer Wiese

werden in die gebührenpflichtige Bewirtschaftung aufgenommen.

2.3. Parkgebühren werden in der Zeit vom 1.3.-31.10. von Mo.-So. zwischen 9.00 Uhr und

18.00 Uhr erhoben.

2.4. Die Gebühren betragen für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, die Tagesgebühr 5,00 €.

2.5. Für Besucher des Tourismusservice werden einzelne Kurzzeitparkplätze bereitgestellt.

2.6. Die „Strandparkkarte“ kostet 50,00 € für die Parksaison und gilt auf den Parkplätzen in

Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Einheimische und regelmäßige Strandnutzer).

2.7. Die Wochenparkkarte kostet 25,00 € und gilt ganztägig auf allen Parkplätzen der

Ortsteile Neustadt, Pelzerhaken und Rettin (Zielgruppe Urlauber).

 

 

3. Parken in der Innenstadt

3.1. Kostenloses, zeitlich beschränktes, Parken von 1 Stunde in den Straßen der Innenstadt,

Kurzzeitparkplätze in der Straße Am Markt auf der Apothekenseite und auf dem Markt               vor dem Mehrzweckgebäude.

3.2. Einheitliche Gebührenerhebung auf allen Parkplätzen zuzüglich der Parkstreifen am

Binnenwasser und vor der Kirche.

3.3. Der Parkplatz am Gogenkrog wird ebenfalls in die Bewirtschaftung aufgenommen.

3.4. Parkgebühren ganzjährig Mo-Sa. zwischen 8.00 Uhr und 15.00 Uhr. (Kugelbrunnen               weiterhin bis 20.00 Uhr)

3.5. Gebühren für die 1. bis 5. Stunde jeweils 1,00 €, Tagesgebühr 5,00 €.

3.6. Die „Kleine Parkkarte“ gilt im Ortsteil Neustadt und kostet 100,00 € jährlich (= 27 ct/

Tag oder 45 ct/ Arbeitstag) für die Zielgruppe Pendler, Anlieger ohne eigenen Parkplatz,               regelmäßige Besucher Nutzer der Innenstadt.

3.7. Die „Exclusiv-Karte“ gilt für alle Parkplätze in den Ortsteilen Neustadt, Pelzerhaken und

Rettin. Sie kostet 120,00 € jährlich (= 32 ct/ Tag) und ist für die Zielgruppe der Stadt-               und Strandparker.

3.8. Die Benutzung Parkplätze Klosterhof Nord und Süd sowie Kugelbrunnen,

Pagodenspeicher und vor der Kirche wird für Inhaber der „Kleinen Parkkarte“ und               „Exclusiv-Karte“ auf 2 h beschränkt. D.h., es ist zusätzlich zur Parkkarte eine

Parkscheibe auszulegen.

 

4. Organisatorische Maßnahmen

4.1.Den einzelnen Ämtern bzw. Eigenbetrieben wird die Bewirtschaftung aller Parkplätze

der Stadt gebündelt nach ihren Stärken zugeordnet.

4.2. Die Stadtwerke übernehmen Betrieb und Leerung der Parkautomaten.

4.3. Parkkarten werden von den Stadtwerken und dem Tourismusservice verkauft.

4.4. Das Bauamt übernimmt die Unterhaltung, Beschilderung, Pflege und Verkehrssicherung

der Parkplätze.

4.5. Das Ordnungsamt überwacht die Einhaltung der Regelungen (Halteverbote, Parkschei              ben, Parkscheine, Parkarten).

4.6. Kostenausgleiche zwischen den Eigenbetrieben und Ämtern werden durch Verwal              tungsvereinbarungen geregelt, so dass Ausgaben und Erträge letztlich in den jeweiligen               Wirtschaftsplänen und Haushalten abgebildet werden.

 

 

5. Nach einer zweijährigen Betriebsphase sollen die gesammelten Erfahrungen und               wirtschaftlichen Effekte vorgestellt und bewertet werden. 

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Beschlussvorschlag:

Die zukünftige Parkraumbewirtschaftung der Stadt Neustadt in Holstein soll auf Grundlage der

vorgestellten Eckpunkte erfolgen.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: x

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine