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Auszug - Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 30
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein
VO/1983/18 Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"),
hier: Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel
Federführend:3 Bauamt Bearbeiter/-in: Rieger, Conrad

Herr Rukat erklärt sich vor der Beratung für befangen und verlässt den Raum.

 

Bericht:

Der Vorsitzende des Planungs-, Umwelt- und Bauausschusses Herr Heckel beschreibt kurz den Verfahrensstand und Zweck des zu fassenden Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 82. Er erklärt, dass sich das Verfahren zeitlich aufgrund diverser Änderungswünsche der Anwohnerinnen und Anwohner deutlich verlängerte und die von der Verwaltung ausgearbeiteten Abwägungsvorschläge größtmöglich auf diese eingehen.

 

Bürgerbeteiligung:

keine

 

Diskussion:

keine

 

 

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Beschluss:  

1.Die während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 82 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: 

 

a)berücksichtigt werden die Stellungnahmen von:

 

Kreis Ostholstein vom 11.05.2018:

 

Stellungnahme:„Es wird darauf hingewiesen, dass die BauNVO 2017 neu bekannt gemacht worden ist und dementsprechend zu benennen ist (BauNVO 2017, bzw. im Volltext Baunutzungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3786)).“

 

Abwägung:Der Anregung wird gefolgt. Es wird als gültige Baunutzungsvorordnung die Bekanntmachung von 2017 genannt.

 

Kreis Ostholstein vom 26.06.2018:

 

Stellungnahme:Westlich des Plangebietes wurden vormals Brunnen für die öffentliche Wasserversorgung betrieben. Das Wasserwerk ist aber schon sehr lange nicht mehr in Betrieb. Die Brunnen wurden so um das Jahr 1936 gebaut. Ob die Brunnen fachgerecht zurückgebaut wurden, kann nicht gesagt werden. Die genauen Standorte sind nicht bekannt. Es kann sein, dass die Brunnen im BPlan-Gebiet lagen oder im Randbereich zum Jungfernstieg hin. Auf dem Grundstück Am Heisterbusch 51 war ebenfalls ein Brunnen. Hierzu liegen keine Informationen über einen evtl. Rückbau vor. Sollten bei Bauarbeiten Brunnen gefunden werden, so sind diese fachgerecht gem. DVGW W135 von einer Fachfirma zurückzubauen. Der Rückbau ist mit der Unteren Wasserbehörde vorab abzustimmen.“

 

Abwägung:Der Hinweis wird mit in die Begründung aufgenommen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2.Aufgrund der § 10 und § 172 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung den Bebauungsplan Nr. 82 für ein Gebiet beiderseits der Straße Am Heisterbusch zwischen Teufelsberg und Bödelsollstraße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3.Die Begründung wird gebilligt.

 

4.Der Beschluss des B-Planes durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

Herr Rukat betritt nach der Beschlussfassung wieder den Raum.

 

 

 

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