Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 wurde am 19.05.2017 gem. § 4 Abs. 2 BauGB an die Träger öffentlicher Belange (TöB) und gem. § 2 Abs. 2 BauGB an die Nachbargemeinden gesandt. Vom 26.05.2017 bis zum 26.06.2017 hat der Plan incl. Anlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegen. Die während dieser Frist eingegangenen Bedenken und Anregungen sind im Rahmen des Satzungsbeschlusses abzuwägen. Der Abwägungsvorschlag, der auch die diesem zugrunde liegenden Bedenken und Anregungen enthält, liegt dieser Vorlage als Anlage bei. Beschlussvorschlag:1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Stadtverordnetenversammlung mit dem Ergebnis geprüft, wie es sich aus der anliegenden Abwägung ergibt.
Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbusches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Stadtverordnetenversammlung die 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 für das Gebiet „Am Holm / An der Wiek“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.
3. Die Begründung wird gebilligt.
4. Der Beschluss der 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 durch die Stadtverordnetenversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.stadt-neustadt.de/Stadt-Rathaus/Stadtbauamt/Stadtplanung“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:4. Änderung des B-Planes Nr. 54 Begründung zur 4. Änderung des B-Planes Nr. 54 Anlagen gem. S. 3 der Begründung (nur digital, können im Bauamt eingesehen werden) Abwägungsvorschlag
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