Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Anmeldung des Gewinnabführungsvertrages vom 26.Juli 2017 wurde vom Amtsgericht Lübeck zurückgestellt. Die zuständige Richterin führt aus, dass der „Vorstand“ des herrschenden Eigenbetriebes laut kommunalrechtlicher Ausführung, die Werkleitung Frau Litzka ist. Vertreter der Vertragspartner des Gewinnabführungsvertrages ist somit nicht das Amt der Bürgermeisterin sondern die Werkleitung Frau Litzka. Gem. § 8 Abs. 11 der Betriebssatzung ist die Werkleiterin von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzuschließen, befreit. Der Zustimmungsbeschluss ist nun über das zuständige Organ des herrschenden Eigenbetriebes, durch die Stadtverordnetenversammlung einzuholen und im Anschluss notariell beglaubigen zu lassen.
Die Änderung lautet:
ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG
zwischen
dem Eigenbetrieb Stadtwerke Neustadt in Holstein der Stadt Neustadt in Holstein, Ziegelhof 6-8, 23730 Neustadt in Holstein, vertreten durch die Werkleiterin Frau Vera Litzka – nachfolgend „BgA Stadtwerke Neustadt“ –
und
der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft Neustadt in Holstein mbH, Ziegelhof 6-8, 23730 Neustadt in Holstein, vertreten durch die Geschäftsführerin Vera Litzka,
Beschlussvorschlag:Dem Ergebnisabführungsvertrag wird zugestimmt. Die Werkleiterin, Frau Litzka, wird beauftragt den Vertrag abzuschließen und die weiteren Schritte zu veranlassen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:2
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