Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/1994/18  

 
 
Betreff: Ergebnisabführungsvertrag BIS/SWNH
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine
Beratungsfolge:
Stadtwerkeausschuss Zur Kenntnis
20.08.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Stadtwerkeausschusses ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
20.09.2018 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Anmeldung des Gewinnabführungsvertrages vom 26.Juli 2017 wurde vom Amtsgericht Lübeck zurückgestellt.

Die zuständige Richterin führt aus, dass der „Vorstand“ des herrschenden Eigenbetriebes laut kommunalrechtlicher Ausführung, die Werkleitung Frau Litzka ist. Vertreter der Vertragspartner des Gewinnabführungsvertrages ist somit nicht das Amt der Bürgermeisterin sondern die Werkleitung Frau Litzka. Gem. § 8 Abs. 11 der Betriebssatzung ist die Werkleiterin von den Verboten des § 181 BGB, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreterin Dritter abzuschließen, befreit.

Der Zustimmungsbeschluss ist nun über das zuständige Organ des herrschenden Eigenbetriebes, durch die Stadtverordnetenversammlung einzuholen und im Anschluss notariell beglaubigen zu lassen.

 

 

Die Änderung lautet:

 

ERGEBNISABFÜHRUNGSVERTRAG

 

zwischen

 

dem Eigenbetrieb Stadtwerke Neustadt in Holstein                                                               

der Stadt Neustadt in Holstein,                                                                          Ziegelhof 6-8, 23730 Neustadt in Holstein,

vertreten durch die Werkleiterin Frau Vera Litzka

– nachfolgend „BgA Stadtwerke Neustadt“ –

 

und

 

der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft Neustadt in Holstein mbH,                                             Ziegelhof 6-8, 23730 Neustadt in Holstein,

vertreten durch die Geschäftsführerin Vera Litzka,

 

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Beschlussvorschlag:

Dem Ergebnisabführungsvertrag wird zugestimmt. Die Werkleiterin, Frau Litzka, wird beauftragt den Vertrag abzuschließen und die weiteren Schritte zu veranlassen. 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

Ja: 

Nein:

 

Gesamtausgaben:

Folgekosten:

Mittel stehen zur Verfügung:

ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich EAV Vertrag 14.06.2018 (68 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Betriebssatzung_gültig_ab 15.12.2017 (114 KB)