Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Gemeindewahlausschuss hatte sich bereits in seiner öffentlichen Sitzung am 09.05.2018 mit dem Verlauf der Gemeindewahl vom 06.05.2018 beschäftigt und das Wahlergebnis festgestellt. Eine entsprechende amtliche Bekanntmachung ist am 16.05.2018 erfolgt. Innerhalb der inzwischen am 15.06.2017 abgelaufenen Frist sind keine Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl eingegangen.
Gemäß § 66 Gemeinde- und Kreiswahlordnung hat die neu gewählte Stadtverordnetenversammlung in ihrer konstituierenden Sitzung am 21.06.2018 einen Wahlprüfungsausschuss gewählt, der eventuell eingelegte Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen nochmals zu prüfen und das Ergebnis dann der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung vorzulegen hat. Der Wahlprüfungsausschuss nimmt in seiner Sitzung den Bericht der Gemeindewahlleiterin entgegen und macht der Stadtverordnetenversammlung einen Vorschlag über den von ihr im Wahlprüfungsverfahren zu fassenden Beschluss.
Beschlussvorschlag:1.Alle gewählten Vertreterinnen und Vertreter erfüllen die Wählbarkeitsvoraussetzungen. 2.Bei der Vorbereitung der Wahl oder bei der Wahlhandlung sind Unregelmäßigkeiten, die das Wahlergebnis in den Wahlkreisen oder die Verteilung der Sitze aus den Listen im Einzelfall beeinflusst haben könnten, nicht vorgekommen. 3.Das festgestellte Wahlergebnis ist richtig. 4.Einspruch gegen die Wahl sowie die Gültigkeit der Wahl wurde nicht erhoben. 5.Die Gemeindewahl vom 06.05.2018 wird für gültig erklärt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:keine |
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