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Tagesordnung - öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
Bezeichnung: öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Datum: Do, 20.09.2018 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 19:30 - 22:41 Anlass: Sitzung
Raum: Neuer Sitzungssaal des Rathauses
Ort: Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Eröffnung der Sitzung      
Ö 2  
Einwohnerfragestunde      
Ö 3  
Mitteilungen des Bürgervorstehers hier: Sitzungsbeginn der Dezembersitzung      
Ö 4     Mitteilungen des Ersten Stadtrats      
Ö 4.1  
Lokführer-Mangel bei der DB Regio Schleswig-Holstein - Auswirkungen auf Neustadt in Holstein      
Ö 4.2  
Neustadttreffen 2019 in Neustadt an der Saale      
Ö 4.3  
neue Einheit bei der Marine      
Ö 5  
Niederschrift der Sitzung vom 21.06.2018  
SI/1463/18  
Ö 6  
Vereidigung des Bürgermeisters (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/1997/18  
Ö 7  
Verabschiedung der ehemaligen Mitglieder und Vorstellung der neu gewählten Mitglieder des Kinder- und Jugendparlamentes (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
VO/2045/18  
Ö 8  
Beschlussfassung über die Gültigkeit der Gemeindewahl am 06.05.2018 (Bericht StvV: Vorsitzender Wahlprüfungsausschuss Herr Greve)  
VO/1984/18  
Ö 9  
Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Rettin (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/1987/18  
Ö 10  
Wahl der Mitglieder des Ortsbeirates Pelzerhaken (Bericht StvV: Bürgervorsteher Herr Sela)  
Enthält Anlagen
VO/1988/18  
Ö 11  
Besetzung des Ältestenrats (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/1996/18  
Ö 12  
Abberufung und Nachwahl eines stellvertretenden bürgerlichen Mitgliedes des Tourismusausschusses (Bericht StvV: Fraktionsvorsitzender der CDU-Fraktion Herr Schmidt o.V.i.A.)  
VO/2040/18  
Ö 13  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für den Verwaltungsrat der Tourismus-Agentur-Lübecker-Bucht AöR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2007/18  
Ö 14  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2008/18  
Ö 15  
Bestellung einer/eines städtischen Vertreterin/Vertreters für die Gesellschafterversammlung der Beteiligungs-, Infrastruktur- und Servicegesellschaft Neustadt in Holstein mbH (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
VO/2009/18  
Ö 16  
Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2019 bis 2023 (Bericht StvV: Erster Stadtrat Kasten)  
Enthält Anlagen
VO/2041/18  
Ö 17  
Bestellung einer Behindertenbeauftragten (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
VO/2039/18  
Ö 18  
Aufstellung eines Aktionsplanes Inklusion (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)  
Enthält Anlagen
VO/1992/18  
Ö 19  
Parkraumbewirtschaftungskonzept, hier Festlegung der Eckpunkte (Bericht StvV: Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel)
VO/2047/18  
Ö 20  
Jahresabschluss 2017 des Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Eigenbetrieb) (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/1963/18  
Ö 21  
Jahresabschluss Stadtwerke 2017 (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)
VO/1993/18  
Ö 22  
Ergebnisabführungsvertrag BIS/SWNH (Bericht StvV: Vors. Stadtwerkeausschuss Herr Geusen-Rühle)  
Enthält Anlagen
VO/1994/18  
Ö 23  
1. Nachtrag zum Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Tourismus-Service Neustadt-Pelzerhaken-Rettin (Bericht StvV: Vors. Tourismusausschuss Herr Cremer)  
Enthält Anlagen
VO/2000/18  
Ö 24  
Kenntnisnahme von über- und außerplanmäßigen Ausgaben unter 15.000 EUR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2003/18  
Ö 25  
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben über 15.000 EUR (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2004/18  
Ö 26  
1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 (Bericht StvV: Vors. Hauptausschuss Herr Holtfester)  
Enthält Anlagen
VO/2006/18  
Ö 27  
29. Änderung des F-Planes Teil 2 (ancora), hier: abschließender Beschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2023/18  
Ö 28  
4. Änderung des B-Planes Nr. 54 (ancora), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2024/18  
Ö 29  
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 62 (Am Leuchtturm Pelzerhaken), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2021/18  
    VORLAGE
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Beschlussvorschlag:

1. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des Reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2, Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4. Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

   
    13.09.2018 - Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
    Ö 14 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1. Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a) berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2, Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4. Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

 

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Seite 1

Abstimmungsergebnis:

einstimmig

Ja-Stimmen: 9Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

 

 

 

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    20.09.2018 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
    Ö 29 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:  

1.Die von den Trägern öffentlicher Belange (TöB) gem. § 4 Abs. 2 BauGB zun Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat die Stadtverordnetenversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)berücksichtigt werden Bedenken und Anregungen von

1. LKN vom 13.07.2018:

Die Begründung wird dahingehend ergänzt, dass das LKN in seiner Stellungnahme vom 13.07.2018 bestätigt hat, dass ein Bauverbot gem. § 80 LWG nicht vorliegt. Außerdem wird Nr. 4.3 der Begründung dahingehend ergänzt, dass die Trafostation bisher gem. § 14 Abs. 2 BauNVO in dem Sondergebiet Ferienhäuser zulässig war. Da dieser Tatbestand für Grünflächen nicht gilt, wird die Trafostation nun explizit festgesetzt.

2. Kreis Ostholstein vom 08.08.2018:

Zu Nr. 1 der Stellungnahme (Bauleitplanung):

Die in Nr. 1 der Stellungnahme genannten Punkte werden in die Planzeichnung, die Legende, die textlichen Festsetzungen und die Begründung eingearbeitet. Dabei handelt es sich lediglich um redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen, die keine Auswirkungen auf das Baurecht haben.

Zu Nr. 2 der Stellungnahme (Bodenschutz):

Die Möglichkeit, als 2. Ausfahrt aus dem Sondergebiet über die Straße "Zum Leuchtturm" zu führen, wurde als Alternative geprüft. Da dies jedoch zu einer erheblichen Belastung des Reinen Wohngebietes und zu verständlichen Protesten der dortigen Anwohner geführt hätte, wurde von dieser Variante Abstand genommen. Im Rahmen der Abwägung kommt den Interessen der Anwohner in dem WR-Gebiet an einer möglichst geringen Verkehrsbelastung ein größeres Gewicht zu als der wassergebundenen Befestigung von 341 m² künftiger Verkehrsfläche, zumal diese durch den Verzicht auf die Errichtung der Ferienhäuser vollständig ausgeglichen wird. Die Begründung wird entsprechend ergänzt.

Zu Nr. 3 der Stellungnahme (Gewässerschutz):

Bezüglich der Beseitigung des anfallenden Niederschlagswassers wurde die Planung dahingehend geändert, dass eine Entwässerungsmulde auf der Westseite der wassergebundenen Fahrbahn vorgesehen wird. Dort wird das Niederschlagswasser über den belebten Oberboden versickert.  Darüber hinaus enthält die Begründung in Nr. 6.3 detaillierte Aussagen zur Niederschlagswasserbeseitigung. U.a. ist dargelegt, dass die Menge des abzuleitenden Niederschlagswassers gegenüber dem bisherigen B-Plan erheblich reduziert und die Kanalisation entlastet wird.

Zu Nr. 4 der Stellungnahme (Naturschutz):

Die Flächenversiegelung wird durch die Ausweisung einer Ausgleichsfläche kompensiert. Aufgrund der Arrondierung der Ausgleichsflächen sowie der verbesserte Vernetzung des Dünengürtels am Wiesenweg mit den strandnahen Dünen wird die Zerschneidungswirkung minimiert. Wie in der Bilanzierung dargelegt, wird ein zusätzlicher Ausgleich zur Kompensation der Zerschneidung erbracht.

Zu Nr. 5 der Stellungnahme (Bauordnung - Brandschutz):

Die Bildung von Einzelgrundstücken im Ferienhausgebiet ist nicht vorgesehen und nach den Festsetzungen im B-Plan Nr. 62 auch nicht möglich (Mindestgrundstücksgröße). Bei der Grünfläche entlang der Wiesenstraße handelt es sich nicht um Wald i.S.d. Landeswaldgesetzes, sondern um eine bewachsene Düne. Ein Abstand der privaten Verkehrsfläche von 30 m ist daher nicht erforderlich. Da die örtliche Freiwillige Feuerwehr in ihrer Stellungnahme vom 04.07.18 keine Bedenken oder Hinweise geäußert hat, ist davon auszugehen, dass die Schleppradien für Feuerwehrfahrzeuge (DIN 14090) beachtet sind.

3. Von den übrigen TöB wurden keine Bedenken oder Anregungen vorgebracht.

 

2.Der Entwurf der 4. Änderung des B-Planes Nr. 62 für das Gebiet „Pelzerhaken am Leuchtturm südlich der Wiesenstraße“ und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.

 

3.Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

4.Das Verfahren wird auf das vereinfachte Verfahren gem. § 13 BauGB umgestellt.  

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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Ö 30  
Bebauungsplan Nr. 82 (Beiderseits der Straße "Am Heisterbusch"), hier: Satzungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/1983/18  
Ö 31  
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 (Am hohen Ufer), hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2020/18  
Ö 32  
Bebauungsplan Nr. 90 (nördlicher Lüb´scher Mühlenberg), hier: Aufteilung in 2 Bereiche (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)
Enthält Anlagen
VO/2025/18  
Ö 33  
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gebiet der Stadt Neustadt in Holstein mit den Ortsteilen Pelzerhaken und Rettin hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss (Bericht StvV: Vors. Planungs-, Umwelt- u. Bauausschuss Herr Heckel)  
Enthält Anlagen
VO/2030/18  
Ö 34     Anfragen und Verschiedenes      
Ö 34.1  
Enthält Anlagen
neue Sitzordnung zur Stadtverordnetenversammlung im Sitzungssaal des Rathauses      
Ö 34.2  
Kampagne Stadtradeln      
Ö 34.3  
Müllbehälter am Marktplatz      
Ö 34.4  
Impulsprogramm Bildungsregionen      
Ö 34.5  
Fortsetzung der Sitzung am 25.09.2018      
               

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 3 1 öffentlich zu TOP 19: Eckpunkte nach Vorberatungen (209 KB)      
Anlage 1 2 öffentlich zu TOP 26: endgültiger Vorbericht zum 1. Nachtrag 2018 und Zusammenstellung der Finanzdaten gemäß GemHVO (2021 KB)      
Anlage 2 3 öffentlich zu TOP 32: neue Aufteilung (1028 KB)