Die Haushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
42.236.500 €
in der Ausgabe auf
44.479.700 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
25.379.700 €
in der Ausgabe auf
25.379.700 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
18.951.600 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
2.175.000 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
9.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
235,89
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
425 v.H.
2.
Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Der Haushaltsplan 2021 wird mit einer Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO – Kameral versehen.
10.12.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 25 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Haushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen.
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
1.
im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf
42.236.500 €
in der Ausgabe auf
44.479.700 €
und
2.
im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf
25.379.700 €
in der Ausgabe auf
25.379.700 €
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
1.
der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf
18.951.600 €
2.
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf
2.175.000 €
3.
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
9.000.000 €
4.
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf
235,89
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1.
Grundsteuern
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)
400 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B)
425 v.H.
2.
Gewerbesteuer
400 v.H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Der Haushaltsplan 2021 wird mit einer Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO – Kameral versehen.