Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Als Entwurf ist die Satzungsänderung der vorstehend genannten Satzung dem Stadtwerkeausschuss in seiner Sitzung vom 16.11.2020 vorgelegt worden. Die Vorlage wurde in der Sitzung mit korrigierter Anlage verlesen und einstimmig beschlossen. In dieser Satzung sind die gebührenmäßigen Auswirkungen unter Berücksichtigung der Neukalkulation für 2021 dargestellt. In dem Zusammenhang sind im Zuge dieser Kalkulation Grund- und Verbrauchsgebühren kalkuliert worden. Grundlage der Kalkulation ist das Kalkulationstool der Firma Aquabench, das durch eigene Mitarbeiter bearbeitet wurde. Berücksichtigt sind die Unterdeckungen der Schmutzwassergebühren, die sich im Jahr 2019 ergeben haben. Diese werden im Jahr 2021 mit einem Drittel in Ansatz gebracht. Da der Ausgleichszeitraum drei Jahre betragen darf, werden die verbleibenden zwei Drittel auf die Jahre 2022 und 2023 in Ansatz gebracht. Die weiteren eingestellten Aufwendungen basieren auf den Ansätzen des Wirtschaftsplanes 2021.
Es ergeben sich Anpassungsbedarfe bei den Benutzungsgebühr A, B und C. Beschlussvorschlag:Der vorgelegten Satzungsänderung, bei der folgende Gebühren
angepasst wurden, wird gem. Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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