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Vorlage - VO/2538/20-1  

 
 
Betreff: Haushaltssatzung 2021 nebst -plan
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2538/20
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
10.12.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 wurde am 18. November 2020 im Hauptausschuss einstimmig mit Änderungen beschlossen. Die Änderungen sind in den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingeflossen.

 

Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden.

 

Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Einnahmen- und Ausgabenplanung des Sondervermögens „Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt in Holstein“ sowie den Jahresabschluss 2019, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH 2021 sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2019 sind Bestandteile bzw. Anlagen des Haushaltsplanes 2021.   

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Beschlussvorschlag:

Die Haushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen. 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

42.236.500 €

 

in der Ausgabe auf

44.479.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.379.700 €

 

in der Ausgabe auf

25.379.700 €

 

 

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

18.951.600 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.175.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

235,89

 

 

 

 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Der Haushaltsplan 2021 wird mit einer Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO – Kameral versehen.  

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: X

 Nein:

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

1  

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Haushalt (7403 KB)      
Anlage 2 2 öffentlich Stellenplan (1382 KB)      
Anlage 3 3 öffentlich Finanzplanung und Investitionsprogramm (2984 KB)      
Anlage 4 4 öffentlich Feuerwehr und Wirtschaftliche Unternehmen (6102 KB)      
Stammbaum:
VO/2538/20   Haushaltssatzung 2021 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich
VO/2538/20-1   Haushaltssatzung 2021 nebst -plan   12 Finanz- und Grundstücksabteilung   Vorlage öffentlich