Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 wurde am 18. November 2020 im Hauptausschuss einstimmig mit Änderungen beschlossen. Die Änderungen sind in den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung eingeflossen.
Die Erläuterungen zum Haushaltsplan können dem Vorbericht entnommen werden.
Der Stellenplan, das Investitionsprogramm, die Einnahmen- und Ausgabenplanung des Sondervermögens „Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neustadt in Holstein“ sowie den Jahresabschluss 2019, die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe und der BIS GmbH 2021 sowie deren Auszüge aus den Jahresabschlüssen 2019 sind Bestandteile bzw. Anlagen des Haushaltsplanes 2021. Beschlussvorschlag:Die Haushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen.
§ 1
§ 2
§ 3
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.
Der Haushaltsplan 2021 wird mit einer Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO – Kameral versehen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1
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