Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Geplant war, zum 1.1.2021 eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung inkl. Gebührenteil in Kraft treten zu lassen.
Unter Anderem soll in dieser Neufassung die Änderung des Gebührenmaßstabs von Frontmeter auf das Quadratwurzelverfahren vorgenommen werden (s. Arbeitsauftrag des PUBA v. 21.03.2019). Hierzu ist die Umstellung aller Abgabenkonten erforderlich. D. h. ca. 4.000 Grundstücke müssen neu berechnet und erfasst werden. Die Ermittlungsarbeiten sind bis auf zu klärende Einzelfälle (ca. 200) abgeschlossen, die EDV ist eingerichtet und ca. die Hälfte der Fälle ist bereits erfasst.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt fraglich, ob die vorbereitenden Arbeiten bis Jahresende abgeschlossen werden können.
Erschwerend hinzu kommt, dass vorrangig die Umstellung der Berechnungsgrundlagen für die Zweitwohnungssteuer zwingend durchzuführen ist. Außerdem ist zu erwarten, dass sowohl die Umstellung der Zweitwohnungssteuer als auch die Umstellung der Straßenreinigung jeweils eine nicht unerhebliche Anzahl von Rechtsbehelfen und Rechtsmitteln nach sich ziehen wird.
Diesen Arbeitsaufwand zeitgleich zu bewältigen wird nicht ohne Weiteres möglich sein.
Aus den vorgenannten Gründen wird die geplante Neufassung auf den 01.01.2022 verschoben.
Allerdings tritt am 31.12.2020 die bisherige Straßenreinigungsgebührensatzung durch Zeitablauf außer Kraft, so dass eine Neufassung zum 01.01.2021 erforderlich ist.
Die diesjährige Gebührenbedarfsberechnung (siehe Anlage) ergab wie im Vorjahr einen Gebührensatz von 1,93 €. Dieser Satz wurde durch den Hauptausschuss auf 1,95 € geändert.
Es wird der Einfachheit halber vorgeschlagen, die Gebühr bei dem bisherigen Satz von 1,95 € zu belassen. Im kommenden Jahr entstehende Über- oder Unterdeckungen werden in den nächsten drei Jahren ausgeglichen.
Die geplante Neufassung der Gebührensatzung hat zur alten Fassung nur wenige Änderungen erfahren. Im Wesentlichen wurde - die Präambel an das Zitiergebot angepasst, - Regelungen im alten § 1, die auch in der Straßenreinigungssatzung enthalten sind, gestrichen und - § 10 aufgrund der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neu gefasst.
Beschlussvorschlag:Die Satzung über die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Neustadt in Holstein (Straßenreinigungsgebührensatzung) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf der Straßenreinigungsgebührensatzung Gebührenkalkulation 2021
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