Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
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Sachverhalt:Die bisherige Kranordnung wurde deutlich überarbeitet. Sie enthält nunmehr allgemeine Verhaltensregeln beim Umschlag und heißt nun „Betriebsordnung für das Kranen im Kommunalhafen von Neustadt in Holstein“. Die Preise wurden nach einem Vergleich der umliegenden Häfen angepasst.
Wesentliche Änderungen:
1. Für das Kranen von Booten bis zu 10 t ist der Schwenkkran der Stadtwerke zu benutzen.
2. Der Warenumschlag fällt künftig in den Verantwortungsbereich des Verladers (Makler). Die Anforderungen an die Arbeitssicherheit im Hafen, die auch in der geltenden Verfassung niedergelegt sind, werden beibehalten.
3. Für die Stauarbeiten wurden die Regelungen für den Universal-Lader zusammengefasst.
4. Die Entgelte für die Tätigkeiten der Stadtwerke wurden in § 5 etwas übersichtlicher niedergelegt und gegenüber dem vorigen Stand erhöht.
Beschlussvorschlag:Der Neufassung der Betriebsordnung für das Kranen im Kommunalhafen von Neustadt in Holstein wird zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:1 öffentlich 1 nichtöffentlich
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