Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Sachverhalt:Die Stadt Neustadt in Holstein erhebt eine Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) nach einem vorteilsbezogenen Berechnungsmodell. Im laufenden Jahr beträgt der Abgabesatz 25,20 €.
Nach den Grundsätzen der Beitragserhebung ist der Beitrag regelmäßig zu kalkulieren. Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung ist jährlich eine Berechnung zu erstellen und von der Stadtverordnetenversammlung zu bestätigen.
Die beauftragte Firma KUBUS GmbH, Schwerin, hat die Abgabe für das Jahr 2021 kürzlich vorausschauend kalkuliert unter Einbeziehung der Nachkalkulation 2019 (siehe VO/2510/20). Es ergibt sich ein auf die Abgabepflichtigen umzulegender Betrag in Höhe von 301.160,04 €. Dieser Betrag ist rechnerisch auf die einzelnen Abgabepflichtigen umzulegen. Hierzu wurde nach der Jahreshauptveranlagung 2019 durch das Sachgebiet Steuern festgestellt, dass der aktuelle Bestand an Abgabepflichtigen eine Anzahl von 12.716 Bemessungseinheiten darstellt. Da aufgrund der Corona-Situation in 2020 bislang noch keine Veranlagung erfolgte, wird diese Zahl, welche erfahrungsgemäß keinen großen Schwankungen unterliegt, auch für die Kalkulation des Beitragssatzes 2021 zugrunde gelegt.
Es wird vorgeschlagen, dies nicht im Rahmen einer Nachtragssatzung zu regeln, sondern eine Satzungsneufassung zu beschließen. Dies ermöglicht eine rechtssichere Anpassung der Präambel an die geltende Rechtsprechung, wonach die Ermächtigungsgrundlagen zum Satzungserlass absatzgenau aufgeführt werden müssen (Zitiergebot). Darüber hinaus erfolgte eine kleine redaktionelle Änderung in der Anlage zur Satzung (Konkretisierung der Heranziehung für Sitzplätze, die „ausschließlich“ für Veranstaltungen genutzt werden).
Die Satzungsänderungen sind in der Anlage rot kenntlich gemacht.
Beschlussvorschlag:Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe (Tourismusabgabe) wird beschlossen. Finanzielle Auswirkungen:
Anlage/n:Entwurf Satzungsneufassung
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