Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - Haushaltssatzung 2021 nebst -plan  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 25
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:41 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2538/20-1 Haushaltssatzung 2021 nebst -plan
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2538/20
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Schmidt stellt fest, dass die Stadt sich in einem haushaltspolitisch desolaten Zustand befinde. Das strukturelle Defizit in Höhe von 2,4 Mio. € sei von äußeren Einflüssen und der Coronapandemie geprägt. Zur Schließung der Finanzlücke müssten sämtliche Hilfs- und Förderprogramme identifiziert und vereinnahmt werden und kommunalpolitisch strategische Impulse gesetzt werden, um mit weniger Einnahmen und weniger Ausgaben weiterhin Zielerfüllugen zu erreichen. Die zur Verfügung stehenden Steuerungsinstrumente seien nicht alle genutzt worden. So wurden die Realsteuerhebesätze nicht erhöht um eine weitere Wettbewerbsfähigkeit zu gewährleisten. Die Fachbereiche der Verwaltung müssten sich auf Budgetkürzungen einstellen, was auch für Institutionen und Vereine hinsichtlich der Zuweisungen gelten werde. Jede Anspruchsgruppe müsse einen spürbaren und sinnvollen Beitrag leisten, damit der Handlungsspielraum und die Finanzhoheit der Kommune ohne Auflagen des Gemeindeprüfungsamtes beibehalten werden könne. Er dankt im Namen der CDU-Fraktion den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung, besonders Frau Becker-Barbarello und dem Team der Finanzabteilung für die Vorbereitung und Begleitung der Haushaltsberatungen. Er sei auch dankbar für die erfolgte konstruktive interfraktionelle Zusammenarbeit. Die CDU-Fraktion werde dem Haushaltsplan für 2021 vor dem Hintergrund der Rahmenbedingungen zustimmen.

 

Herr Dr. Böckenhauer nimmt Bezug auf die gesellschaftlichen und finanziellen pandemiebedingten Auswirkungen. Die in großen Teilen weggebrochenen Steuereinnahmen würden erfreulicherweise durch Bund und Land kompensiert, könnten aber das Defizit nicht verhindern. Der in den vergangenen Jahren bereits befürchtete unausgeglichene Haushalt sei auch durch erhöhte Personalausgaben begründet, hier sei vor allem durch die Umsetzung der KiTa-Reform ein größerer Personalaufwand zu betreiben. Die Fraktion B‘90/GRÜNE würden die daraus resultierende Betreuung begrüßen, aber hierin sei auch der Grund für die Mehrausgaben zu sehen. Nicht nur im Sozialbereich seien weitere Investitionen in den kommenden Jahren erforderlich; man werde nicht umhinkommen, den Klimaschutz als zentrale Aufgabe des kommenden Jahrzehnts auch für Neustadt in Holstein zu begreifen. Man müsse entscheiden, wann die Klimaneutralität erreicht werden solle und hierfür gemeinsam im kommenden Jahr mit den Fraktionen Ziele und Zeiten festlegen – anderenfalls würden in absehbarer Zukunft vielfach höhere Kosten anfallen. Die vorerst letzmalig heute in Präsenz stattfindende Stadtverordnetenversammlung sei trotz Hygienekonzeptes nicht ohne Gefahr. In heutiger Sitzung sei durch Hauptsatzungsänderung die zukünftige Durchführung von Sitzungen kommunaler Gremien in Neustadt in Holstein ermöglich worden, was gut sei und eine Handlungsfähigkeit sicherstelle. Dieses Verfahren sei mit Kosten und Aufwand für Verwaltung und Selbstverwaltung verbunden, die hier Neuland betrete. Diese Kosten seien im Sinne des Gesundheitsschutzes und für die Sicherstellung einer funktionierenden Selbstverwaltung ebenso gerechtfertigt, wie die im Haushalt enthaltenen Ausgaben für die Infrastruktur und Daseinsvorsorge oder den Schulen und KiTas. Er danke dem Bürgermeister und seiner Verwaltung für ihren vorbildlichen Umgang mit der Pandemie in Neustadt in Holstein sowie für die gute Zusammenarbeit mit der Selbstverwaltung. Die Fraktion B‘90/GRÜNE werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Reichert führt aus, dass man den Haushalt 2021 intensiv beraten habe. Als nennenswerte Entscheidungen in den Vorberatungen zählt er die Ansätze zur Triennale und dem Küstenschutz auf. Die Kernaussagen des Vorberichtes zur Einnahmeentwicklung, Kreditaufnahme und Schuldenstand zusammenfassend erklärt er, dass eine Anhebung der Realsteuerhebesätze nicht angebracht gewesen sei. Dass trotz Ausweisung von Neubaugebieten die Einwohnerzahl leicht rückläufig sei, sei seltsam. Wichtig sei der BGN, dass Zuweisungen und Zuwendungen an die Vereine und Verbände unverändert blieben. Seine Fraktion werde dem Haushalt zustimmen.

 

Herr Greve teilt mit, dass die SPD dem Haushalt zustimmen werde und greift ebenfalls die Entwicklung zum Schuldenstand bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes auf. Der zu beschließende Haushalt sei dabei noch nicht coronageprägt, sondern erst coronabeeinflusst. Der von Herrn Dr. Böckenhauer vorgetragenen Argumentation zur Klimaneutralität schließe sich die SPD-Fraktion an. Die Finanzkraft der Stadt Neustadt in Holstein liege im unteren Landesdrittel und bisher wäre mit den Konsolidierungsbemühungen kein großer Wurf erzielt, so dass der Haushalt nicht zufriedenstellend sein könne. Er zeige sich persönlich enttäuscht über den zähen Beratungsverlauf zu den Ansätzen der Triennale, die ein Alleinstellungsmerkmal für Neustadt in Holstein darstelle. Ebenso sei die Streichung der Zuschüsse zu den Mittagsessen der Kinder für ihn nicht nachvollziehbar; es sei eine Benachteiligung der Kinder zu befürchten, deren Eltern nicht ausreichend Geld zur Verfügung hätten oder unter das Dach der Bildungsteilhabeleistungen fallen würden.

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:

Die Haushaltssatzung 2021 wird nebst Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen und Anlagen wie folgt beschlossen. 

 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird 

 

 

 

1.

im Verwaltungshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

42.236.500 €

 

in der Ausgabe auf

44.479.700 €

 

und

 

2.

im Vermögenshaushalt

 

 

in der Einnahme auf

25.379.700 €

 

in der Ausgabe auf

25.379.700 €

festgesetzt.

 

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

 

1.

der Gesamtbetrag für Kredite für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen auf

 

18.951.600 €

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

2.175.000 €

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

9.000.000 €

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

235,89

 

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.

Grundsteuern

 

 

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

 

b) für Grundstücke (Grundsteuer B)

425 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

 

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Gemeindeordnung in der bis zum 31. Dezember 2020 geltenden Fassung erteilen kann, beträgt 50.000 €. Die Genehmigung der Stadtverordnetenversammlung gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Stadtverordnetenversammlung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

 

Der Haushaltsplan 2021 wird mit einer Haushaltssperre gem. § 27 GemHVO – Kameral versehen. 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1