Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Vorlage - VO/2506/20  

 
 
Betreff: Umstrukturierung des Kulturbereiches und Übernahme der VHS in städtische Trägerschaft
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Aussch. für gesellschaftliche Angelegenheiten Frau Spiegel
Federführend:2 Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Raloff, Klaas
Beratungsfolge:
Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten Vorberatung
27.10.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten (Haushaltvorberatung) ungeändert beschlossen   
Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Entscheidung
10.12.2020 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein ungeändert beschlossen   

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Sachverhalt:

Die Stadt Neustadt in Holstein unterhält ein vielfältiges Kulturangebot. Hierzu zählen z.B. die Stadtbücherei, das Theater in der Stadt mit Kulturmatinee, das zeiTTor Museum, das Stadtarchiv, das Cap Arcona Museum und die VHS. Die Einrichtungen verfügen alle über eigene Leitungen, sind verwaltungsseitig aber an das Amt 2 angebunden. Im Rahmen der Umsetzung der Organisationsuntersuchung des Amtes 2 wurde deutlich, dass der Kulturbereich mit 23 (teils geringfügig) Beschäftigten und Hilfspersonal insgesamt so umfangreich und speziell ist, dass er organisatorisch nicht mehr irgendwo zugeordnet werden kann. Vielmehr muss er in einer eigenen Einheit zusammengeführt werden, ähnlich wie dies vor der Auflösung des Kulturamtes der Fall war. Aktuell zeigt sich dieses Erfordernis besonders deutlich durch den familiär bedingten Verlust der Kulturkoordinatorin. Eine qualitative Nachfolge im Stundenumfang von 0,2 Stellen einzurichten, ist jedoch illusorisch.

 

Weiterhin wird der Stelleninhaber der VHS Leitung (akademischer Leiter), des Cap Arcona Museums und des Stadtarchives im kommenden Frühjahr in den Ruhestand treten, so dass hier eine Nachfolgeregelung zu treffen ist.

 

Die VHS hat innerhalb des Kulturbereiches eine Sonderstellung, da sie als ehrenamtlich geführter Verein organisiert ist, gleichzeitig aber sehr eng an die Stadt angebunden ist. So lautet

§ 4 Satzung: ……“Die Volkshochschule leistet einen wichtigen Beitrag zum kulturellen Leben der Stadt Neustadt in Holstein. Daraus ergibt sich die enge Verbindung mit der Kommune Neustadt. Deshalb entsendet die Kommune zwei Vertreter in den Vorstand der VHS, im Gegenzug ist der /die 1. Vorsitzende der VHS beratendes Mitglied im Kulturausschuss der Stadt. Der/die pädagogische Leiter/in wird von der Stadt bestellt. Er/ sie ist zugleich die /der 2. Vorsitzende des Vereins.“

 

Der Vorstand besteht gem. § 13 der Satzung aus:

  1. Dem/ der ersten Vorsitzenden
  2. Dem/ der pädagogischen Leiter/in 
  3. Dem/ der Schatzmeister/in
  4. Dem/ der Bürgervorsteher/in oder einem anderen Mitglied der Stadtvertretung
  5. Dem/ der Bürgermeister/in
  6. Einem oder einer weiteren Beisitzer/in

 

Die VHS hat einen jährlichen Umsatz von ca. 140.000 €. Davon werden ca. 57.000 € über Teilnehmerentgelte erwirtschaftet. Die wesentliche Finanzierung des Vereins erfolgt mit ca. 75.000 € jedoch durch die Stadt. Sie bezahlt das hauptamtliche Personal und einen Zuschuss. Darüber stellt sie die Räumlichkeiten für die Kurse zur Verfügung.

 

Diese organisatorische Mischform hat sich in der Vergangenheit als suboptimal in den Bereichen Personalführung, Finanzen, Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten erwiesen.

 

Zur künftigen Aufstellung der VHS haben die Verwaltung und der 1. Vorsitzende, Herr Jänsch-Sauerland, mehre sehr konstruktive Gespräche geführt. Die derzeitige Mischform der VHS wurde dabei als schwierig empfunden. Eine klare Struktur, entweder als Verein mit vollständiger Verantwortung, oder aber einer VHS in eindeutiger städtischer Trägerschaft der Stadt würde daher bevorzugt. Es wurde deutlich, dass die ehrenamtliche Führung eines Vereins mit hauptamtlichen Beschäftigten großes persönliches Engagement des Vorsitzenden und eine hohe Verantwortungsbereitschaft erfordern. Es ist nicht leicht, geeignete Personen zur Übernahme dieser Ämter zu motivieren. Erschwerend kommt hinzu, dass die Mitglieder häufig in den Verein eingetreten sind, um Nachlässe auf Kursgebühren zu erhalten, aber kein aktives Vereinsleben pflegen. So nehmen selbst an den Mitgliederversammlungen in der Regel nur die Vorstandsmitglieder teil. Der Verein hat aktuell  rund 65 Mitglieder, mit einem jährlichen Beitragsaufkommen von 433 Euro. Der Posten des Schatzmeisters ist derzeit nicht besetzt. Es ist insofern nicht davon auszugehen, dass der Verein wieder erstarkt und verlässlich eigenverantwortlich eine Trägerschaft übernehmen kann.

 

Wenn auf Dauer das Bildungsangebot der VHS sichergestellt werden soll, bietet sich jetzt die Möglichkeit, dies durch die vollständige Übernahme in städtische Trägerschaft zu tun. Aus Sicht des 1. Vorsitzenden der VHS wäre dies ein starkes Bekenntnis der Stadt zum Fortbestand der VHS.

 

Eine Betrachtung anderer VHSen in Städten mit 10.000-20.000 Einwohnern ergab, dass jeweils etwa die Hälfte als Vereine und die andere Hälfte kommunal organisiert sind. Es gab lediglich eine einzige gGmbH.

 

Die verwaltungsseitig angestellten Überlegungen sprechen für die Einrichtung einer Kulturabteilung im Amt 2. Hier ließe sich mit den freiwerden Stellenanteilen aus der Leitung VHS und Stadtarchiv sowie den unbesetzten Anteilen der Kulturkoordinatorin eine sinnvolle und attraktive Abteilungsleitung einrichten. Gleichzeitig wäre diese Umstrukturierung eine nachhaltige Personalentwicklungsmaßnahme, da sie die Übernahme einer qualifizierten Nachwuchskraft und deren Verbleib in der Stadtverwaltung ermöglicht. Die Stelle wäre also nicht zusätzlich sondern würde durch die Verschiebung von Stellenanteilen zustande kommen.

 

Die freiwerdenden Stellenanteile „Cap Arcona Museum“ würden nicht in die Kulturabteilungsleitung einfließen. Die Stelle soll inhaltlich nicht zu überfrachtet werden und bringt ein anderes Anforderungsprofil mit sich. Zudem werden die Cap Arcona Anteile weiterhin benötigt, um die Bildungsarbeit im Rahmen der neuen Ausstellung des Cap Arcona Museums sicherzustellen. Perspektivisch ist es vorstellbar diesen Bereich mit Unterstützung der Bürgerstiftung Gedenkstätten Schleswig-Holstein weiter zu gestalten. Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt noch vorzunehmender Abstimmungen.

 

Es wird um Zustimmung gebeten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Der Umstrukturierung des Kulturbereiches und der Übernahme der Volkshochschule in städtische Trägerschaft wird zustimmt.

 

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Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 Ja: 

 Nein: x

 

Gesamtausgaben:

 

Folgekosten:

 

Mittel stehen zur Verfügung:

 ja:

Bei Haushaltsstelle:

 

 nein:

Deckungsvorschlag:

Bemerkungen:

 

 

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Anlage/n:

keine