Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein

Auszug - 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 17
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:41 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2529/20-1 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben für die Schmutzwasserbeseitigung der Stadt Neustadt in Holstein
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
  Bezüglich:
VO/2529/20
Federführend:4 Stadtwerke Neustadt in Holstein Bearbeiter/-in: Grell, Sabine

Bericht:

Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses erläutert, dass in der Ursprungsvorlage zur Änderungssatzung das Zitiergebot unberücksichtigt gewesen sei. Der in der Vorberatung geänderte Passus, der mit der Folgevorlage an die Stadtverordneten gegangen sei, beziehe sich jedoch auf eine falsche Rechtsgrundlage. Statt des § 1 Abs.2 KAG sei jeweils § 1 Abs. 1 KAG anzuführen.

 

Diskussion:

keine

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Beschluss:

Der vorgelegten Satzungsänderung, bei der folgende Gebühren

angepasst wurden, wird gem. Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 und unter folgenden Änderungen zugestimmt: 

- Die Präambel der 2. Änderungssatzung erhält die Fassung
Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 folgende Satzung erlassen:

- § 2 erhält folgende Fassung:
„Die Präambel erhält in den Bezugnahmen auf die gesetzlichen Grundlagen folgende Fassung:

Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.“

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1


Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot

Seite 1