Bürgerinfosystem Neustadt in Holstein
Bericht: Der Vorsitzende des Stadtwerkeausschusses erläutert, dass in der Ursprungsvorlage zur Änderungssatzung das Zitiergebot unberücksichtigt gewesen sei. Der in der Vorberatung geänderte Passus, der mit der Folgevorlage an die Stadtverordneten gegangen sei, beziehe sich jedoch auf eine falsche Rechtsgrundlage. Statt des § 1 Abs.2 KAG sei jeweils § 1 Abs. 1 KAG anzuführen.
Diskussion: keine
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Beschluss: Der vorgelegten Satzungsänderung, bei der folgende Gebühren angepasst wurden, wird gem. Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 und unter folgenden Änderungen zugestimmt: - Die Präambel der 2. Änderungssatzung erhält die Fassung - § 2 erhält folgende Fassung: Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.“
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 Abstimmungsergebnis: einstimmig
C:\Programme\Microsoft Office\Office\Normal.dot Seite 1 |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||