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Auszug - Investitionsprogramm 2021 - 2024  

 
 
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
TOP: Ö 24
Gremium: Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 10.12.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 15:00 - 16:41 Anlass: Sitzung
Raum: Aula der Gemeinschaftsschule
Ort: Schulstraße 2, Neustadt in Holstein
VO/2539/20-1 Investitionsprogramm 2021 - 2024
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Vorlage öffentlich
Bericht StvV:Vors. Hauptausschuss Herr HoltfesterAktenzeichen:121-901-11
  Bezüglich:
VO/2539/20
Federführend:12 Finanz- und Grundstücksabteilung Bearbeiter/-in: Becker Barbarello, Brigitte

Bericht:

Der Vorsitzende des Hauptausschusses Herr Holtfester verliest den Beschlussvorschlag der Vorlage.

 

Diskussion:

Herr Schmidt bezeichnet das Investitionsprogramm mit für 2021 vorgesehenen Ausgaben i.H.v. 23 Mio. €, die durch Kreditaufnahmen die Verschuldung auf 52 Mio. € erhöhen würden, als gewaltig. Mit den Verbindlichkeiten der Eigenbetriebe läge der Schuldenstand bei insgesamt 102 Mio. €. Man profitiere zwar von der Zinslage am Kapitalmarkt und schaffe Werte, müsse aber zukünftig verstärkt Ausgaben hinterfragen. So müsse nach den in den nächsten Jahren anstehenden Investitionen in den Brandschutz gemäß Feuerwehrbedarfsplanung auch mal pausiert werden. Durch ständige Berichterstattung im und Controlling durch den Hauptausschuss dürfen die Kosten für den Neubau und die Sanierung des Küstengymnasiums nicht ins Uferlose steigen. Mit Investitionen in den Neubau der Kindertagesstätte am Lüb’schen Mühlenberg, Maßnahmen an der Hafenweste sowie mit Straßenbaumaßnahmen unterstreiche die Stadt ihre Bemühungen um die Daseinsvorsorge. Wer nicht investiere, verliere – aber Prioritäten müssten erkennbar sein. Die CDU-Fraktion werde dem Investitionsprogramm zustimmen. 

 

 

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Beschluss:

Das Investitionsprogramm 2021 – 2024 wird wie vorgelegt beschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

 

 

 

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