Beschluss:
Der vorgelegten Satzungsänderung, bei der folgende Gebühren
angepasst wurden, wird gem. Anlage 1 als 2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Abgaben über die Schmutzwasserbeseitigung unter Berücksichtigung der Ermittlung kostendeckender Benutzungsgebühren für 2021 und unter folgenden Änderungen zugestimmt:
- Die Präambel der 2. Änderungssatzung erhält die Fassung
„Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung vom 10.12.2020 folgende Satzung erlassen:“
- § 2 erhält folgende Fassung:
„Die Präambel erhält in den Bezugnahmen auf die gesetzlichen Grundlagen folgende Fassung:
Aufgrund des § 4 Abs.1 und Abs. 2 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 6, 8 und 9a des Kommunalabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes für das Land Schleswig-Holstein und des § 24 der Abwasserbeseitigungssatzung in der jeweils geltenden Fassung.“
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