Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die vorgelegte 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Stadt Neustadt in Holstein wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
- Art. 1 Ziffern 1, 2, 4 und 5 werden gestrichen (keine Änderung der Bezeichnung der oder des Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung)
- Art. 1 Ziff. 3 zum einzufügenden § 4a ‘Sitzungen in Fällen höherer Gewalt‘; Der letzte Satz des Absatzes 1 erhält folgende Fassung: „Die Entscheidung hierüber trifft die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher in Abstimmung mit der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Fraktionsvorsitzenden.“
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