Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird gemäß Vorlage beschlossen.
04.11.2020 - Hauptausschuss
Ö 9 - ungeändert beschlossen
Beschlussempfehlung für die Stadtverordnetenversammlung:
Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird gemäß Vorlage beschlossen.
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Abstimmungsergebnis:
einstimmig
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10.12.2020 - Stadtverordnetenversammlung der Stadt Neustadt in Holstein
Ö 11 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Neufassung der Satzung der Stadt Neustadt in Holstein über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Vergnügungssteuersatzung) wird gemäß Vorlage beschlossen.